So erreichen Sie uns:
Telefonzentrale 030 206 21 78 - 00
Mo, Di, Do 10–17 Uhr, Fr 10–14 Uhr

So erreichen Sie uns:
Telefonzentrale 030 206 21 78 - 00
Mo, Di, Do 10–17 Uhr, Fr 10–14 Uhr

mail@patientenverfuegung.de

Finden Sie eine_n
Berater_in in Ihrer Nähe

Beitrag

Termin für 1. Lesung PV-Gesetz nun 26. Juni / Veranstaltungen mit HVD

10. Nov 2008

Erklärung des HVD vom 24.06.2008 zum “Patientenverfügungs-Gesetz”, 1. Lesung

Veranstaltung zum Thema “Was wird aus der Patientenverfügung” mit
Joachim Stünker (MdB, rechtspolitischem Sprecher der SPD), Dr. de Ridder (Leiter der Rettungsstelle Urban-Klinikum) Gita Neumann (Zentralstelle Patientenverfügung des HVD)

Der am 06.03.2008 eingebrachte Entwurf zu einem Patientenverfügungsgesetz, der jetzt am 26. oder 27.06. in die erste Bundestagslesung gehen soll, trägt seinen Namen: Joachim Stünker, rechtspolitischer Sprecher der SPD.

Die Veranstaltung “Was wird aus der Patientenverfügung” wird die gesetzlichen Anforderungen mit Erfahrungen aus der Praxis konfrontieren. Informiert wird auch über das weitere Procedere. Die Teilnahme ist kostenfrei. Um Anmeldung unter 030 613904-11 wird gebeten.

18. Juni, 18:30-21:00 Uhr, Potsdam, Hotel Voltaire
, Friedrich-Ebert-Straße 88
Eine Übernachtung im Tagungshotel ist (noch) möglich.


Quelle: FAZ vom 6.Juni 08:

“Der 19. Juni hätte ein beeindruckender Debattentag im Bundestag werden können: erst die Diskussion des grünen Fraktionsantrages “Leben am Lebensende”, der sich mit den Lebensbedingungen schwerstkranker und sterbender Menschen befasst, daran angeschlossen hätte sich die Erste Lesung des Gesetzentwurfes über Patientenverfügungen, den der SPD-Politiker Joachim Stünker mit einigem Nachdruck unbedingt noch vor der Sommerpause ins Parlament bringen wollte. Nun kommt es anders: Am 19. Juni wird nur der Fraktionsantrag von Bündnis 90/Die Grünen debattiert werden, der Verbesserungen bei der palliativmedizinischen Versorgung, in der Pflege Sterbender und bei den rechtlichen Rahmenbedingungen der Hospizarbeit fordert.

Nachdem die Grünen von ihrem Aufsetzungsrecht Gebrauch gemacht haben, hat Stünker veranlasst, dass die Diskussion seines Entwurfes, der von zweihundert Abgeordneten, darunter auch einigen Grünen, unterstützt wird, verlegt wird. Stünker wäre zwar bereit gewesen, den Grünen-Antrag und den Gesetzentwurf als einen Tagesordnungspunkt zu diskutieren, nicht aber, wie es aus Geschäftsordnungsgründen vorgesehen war, mit seinem Gesetzesantrag erst nach der Debatte über den Grünen-Antrag auf die Tagesordnung zu kommen: “Dann wäre das Thema nicht mehr auf dem Platz gewesen, der ihm zukommt”, erläuterte Stünker gegenüber der F.A.Z.

Der Wille des Betreuten

Die Sorge, dass im Zusammenhang der Doppelberatung das eigene Gesetzesprojekt hätte in den Hintergrund treten können, ist tatsächlich nicht ganz von der Hand zu weisen, ist doch das Fehlen einer gesetzlichen Regelung der Patientenverfügung für viele Schwerstkranke und Sterbende eher ein untergeordnetes Problem, auch wenn es zu Rechtsunsicherheiten führen mag. Sein Ziel, noch vor der Sommerpause den Patientenverfügungsgesetzentwurf zu diskutieren, wird Stünker dennoch erreichen.

Am 26. Juni wird der von den Abgeordneten Stünker (SPD), Montag (Grüne), Jochimsen (Die Linke) und Kauch (FDP) eingebrachte Gesetzentwurf in erster Lesung beraten werden, dessen Zentrum ein neu zu schaffender Paragraph 1901a des Bürgerlichen Gesetzbuchs bildet, der insbesondere regelt, dass bei einer vorliegenden schriftlich abgefassten Patientenverfügung, die auf eine aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutrifft, der Betreuer dem Willen des Betreuten Ausdruck und Geltung zu verschaffen hat. Das Gesetz sieht auch vor, dass eine Patientenverfügung jederzeit formlos widerrufen werden kann, konkretisiert aber nicht näher, wie das bei einwilligungsunfähigen Menschen, um die es geht, geschehen könnte.

Zwei Vorlagen oder vier

Die Gruppe um die Abgeordneten Bosbach (CDU), Zöller (CSU), Röspel (SPD), Göring-Eckardt (Grüne) und Terpe (Grüne), konnte sich in bislang drei Sitzungen nicht darauf einigen, wie ihre unterschiedlichen Regelungsvorschläge zu einem gemeinsamen Gegenentwurf zusammengefügt werden könnten. Allerdings führt die Gruppe ihre Sondierungen fort, denn es herrscht in diesem Kreis mittlerweile Übereinstimmung darüber, dass der bereits eingebrachten Gesetzesinitiative zu Patientenverfügungen auf jeden Fall ein eigener Entwurf entgegengesetzt werden soll. Im Herbst, kündigt Wolfgang Bosbach an, werde es daher entweder zwei oder vier, aber sicher nicht mehr nur einen Gesetzentwurf geben.

Zwar hatten nach der im letzten Jahr geführten Orientierungsdebatte zum Thema viele Abgeordnete bezweifelt, dass eine gesetzliche Neuregelung überhaupt erforderlich ist. Für diese Bedenken spielt eine wichtige Rolle, dass es eine ausdifferenzierte Rechtsprechung zum Thema Patientenverfügung gibt. Außerdem bezweifeln viele Abgeordnete, dass die letzte Lebensphase einer umfassenden rechtlichen Regelung zugänglich ist. Andererseits weist auch Bosbach darauf hin, dass einige der wichtigen zivil- und strafrechtlichen Entscheidungen zum Thema unterschiedlich ausgedeutet werden. “Eine Regelung erscheint deswegen schon zur Schaffung von Klarheit sinnvoll, allerdings sollte niemand erwarten, dass damit alle Probleme gelöst werden. Neue Gesetze schaffen erfahrungsgemäß neue Probleme”, hob er im Gespräch mit dieser Zeitung hervor.

Der Sinn einer gesetzlichen Regelung

Die grüne Abgeordnete Göring-Eckardt verweist wie andere Gegner des Stünker-Entwurfes auf die Stammzell-Debatte, die gezeigt habe, wie schwierig es sei, einem vorgelegten Gesetzentwurf nur ablehnend gegenüber zu treten. Das gemeinsame Schreiben von Erzbischof Robert Zollitsch und Bischof Wolfgang Huber an die Bundestagsabgeordneten zum Thema Patientenverfügung lässt sich als Unterstützung dieser Linie lesen, denn auch in diesem Schreiben, das sich wegen der einseitigen Betonung des Selbstbestimmungsrechts kritisch mit Stünker auseinandersetzt, wird der Sinn einer gesetzlichen Regelung nicht infrage gestellt. Auch die Deutsche Hospizstiftung, die vor allem die Interessen von sterbenskranken Patienten vertritt, ist an die Öffentlichkeit getreten und hat die Bundestagsabgeordneten aufgefordert, “endlich eine gesetzliche Regelung zu schaffen”.

Die Kritiker des Stünker-Entwurfes sind sich einig in der Ablehnung der einseitigen Betonung des Selbstbestimmungsrechts. Sie akzentuieren auf allerdings sehr unterschiedliche Weise die staatliche Fürsorgepflicht gerade für die sehr empfindliche Gruppe sterbenskranker Patienten, die, wie es im Brief der Bischöfe heißt, “in der Ausübung des Selbstbestimmungsrechts darauf angewiesen sind, dass andere Menschen sich ihrer annehmen; das gilt gerade in Zeiten der Krankheit und Hinfälligkeit”. Bosbach hebt in diesem Zusammenhang hervor, dass der Unterschied zwischen einem vorausverfügten Willen und einem aktuell geäußerten Willen bedacht werden müsste. Deswegen könnten Schutzmechanismen, die in ein Gesetz eingezogen würden, nicht als Beeinträchtigung des verfassungsrechtlich verbürgten Selbstbestimmungsrechts gesehen werden.

Reichweitenbegrenzung

Wie könnten diese Mechanismen aussehen? Insbesondere die im Entwurf von Bosbach und Röspel enthaltene so genannte Reichweitenbegrenzung rührt die Gemüter auf, obwohl sie sowohl in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verwendet wird als auch in den Empfehlungen der Enquêtekommission des Bundestages. Behandlungsbegrenzende Patientenverfügungen sollen demnach nicht automatisch zwingend gelten, wenn die Krankheit, über deren Behandlung oder Nichtbehandlung vorab verfügt wurde, noch keinen unumkehrbaren tödlichen Verlauf genommen hat. Allerdings werden Fälle, in denen Patienten mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit das Bewusstsein nicht mehr wiedererlangen werden, von diesem besonderen Schutz ausgenommen.

Für den SPD-Abgeordneten Röspel, der der Reichweitenbegrenzung große Bedeutung beimisst, liegt ein Dilemma darin, dass man entscheiden muss, “ob man ethisch sauber bleibt, dafür aber möglicherweise knapp in die Minderheit gerät und das Ziel, den auf jeden Fall bedenklichen Entwurf zu verhindern, verfehlt”. Auf der Suche nach Kompromisslösungen ist die rot-schwarz-grüne Abgeordnetengruppe jetzt auf das österreichische Patientenverfügungsgesetz gestoßen, das am 1. Juni 2006 in Kraft getreten ist. Der Entwurf sieht eine abgestufte Wirksamkeit von Patientenverfügungen vor, wobei die Beratung eine zentrale Rolle spielt. Beim Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages wurde jetzt ein Gutachten über die praktischen Erfahrungen mit diesem Gesetz in Auftrag gegeben, das in etwa vier Wochen vorliegen müsste.

Unsichere Kräfteverhältnisse

Der Aspekt der Beratung ist auch nach Auffassung mancher Palliativmediziner bedeutsam. Die Deutsche Hospizstiftung verlangt, dass ein Gesetz auf die Pfeiler “Aufklärung und Beratung, Schriftlichkeit, klarer Bezug zwischen Situationen und Behandlungsanweisungen und prozessuale Hilfen bei der Ermittlung des mutmaßlichen Willens” gestützt wird. Gegen die besondere Akzentuierung der Beratung wendet Röspel ein, dass der Einwand der Nicht-Vorhersehbarkeit vieler Konstellationen auch durch eine gute, aber zeitlich weit vorgelagerte Beratung nicht ausgeräumt werden könne.

Stünker hofft, dass eine Verabschiedung des Gesetzes noch in diesem Jahr gelingt, hält das aber selbst für “sehr ambitioniert”. Die Kräfteverhältnisse im Bundestag sind nicht leicht einzuschätzen. Zwar hat der Stünker-Entwurf etwa zweihundert Unterstützer, andererseits ist diese Zahl seit geraumer Zeit trotz sehr engagiertem Werben nicht mehr gewachsen.”


Weitere Veranstaltungen im Juni zum Patientenverfügung-Gesetz von und mit dem Humanistischen Verband Deutschlands (HVD)

28. Juni, 16-19 Uhr, RENAFAN-Akademie, Berlin-Reinickendorf
Berliner Str. 27
“Neues Patientenverfügungsgesetzt?! Aktueller Stand”
Veranstaltung des Humanistischen Verbandes und RENAFAN, mit Swen Schulz (MdB),
Gita Neumann, Dr. Wolf Diemer (Palliativ- und Intensivmedizin / Uni Greifswald).
Moderation: André Prangel.

Für einen kleinen Imbiss ist gesorgt. Die Teilnahme ist kostenfrei. Um Anmeldung unter 030 613904-11 wird gebeten.


Originaltext des Schreibens von J. Stünker, M. Kauch, Dr. L. Jochimsen und J. Montag (vom 27.05.2008) siehe hier: Für Selbstbestimmung wider die Kirchen

Laut Mitteilung von Michael Kauch (FDP) ist die Lesung noch vor der Sommerpause seiner Partei zu verdanken.
Unions-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach (CDU) sagte am Donnerstag (28.05.2008) laut Deutschem Ärzteblatt, bis zum 19. Juni werde kein weiterer Gesetzentwurf eingebracht. Derzeit liefen Bemühungen zwischen Abgeordneten von Grünen und CDU/CSU über einen Kompromissentwurf, die aber noch Zeit bräuchten, so Bosbach. Zugleich bewertete der CDU-Politiker das Vorgehen Stünkers als “nicht sehr kollegial”.
Er habe den Sozialdemokraten vor einer Reihe von Wochen darüber informiert, dass seine Gruppe noch Zeit brauche, so Bosbach. Direkt nach der Sommerpause sollten dann alle Entwürfe im Parlament behandelt werden. Stünker habe dies bejaht. Dass die Stünker-Gruppe nun Mitte Juni doch die Erste Lesung ihres Entwurfs wolle, habe ihn dann “völlig verblüfft”.

Deutsche Hospizstiftung fordert klare gesetzliche Regelung Stellungnahme Hospizstiftung


Erklärung des HVD vom 24.06.2008 zum “Patientenverfügungs-Gesetz”, 1. Lesung