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Terminale Sedierung strafbar? Allgemeine Verunsicherung

14. Okt 2015

Allgemeine Verunsicherung nimmt bei Ideologisierung der Sterbehilfe und einem Verbot der Suizidhilfe noch zu

>> Jeden Abend kommt die Erlösung. Der Patient erhält ein starkes Beruhigungsmittel, seine epileptischen Anfälle hören auf, und die Angst weicht einem tiefen Schlaf. Ein unheilbarer Hirntumor quält diesen Mann; zwei Monate haben seine Ärzte ihm noch gegeben. Mit dieser Perspektive vor Augen will der Kranke – wenn schon nicht mehr Herr seines Lebens – so doch Herr über seinen Tod sein. Er bittet um Sterbehilfe.

Eine Expertenkommission entwirft den Plan, die hilfreiche Sedierung der Nacht auch auf den Tag auszudehnen. Der unheilbar Kranke würde langsam und friedlich seinem Tod durch Flüssigkeitsverlust entgegendämmern. Am Ende hegen die Verantwortlichen doch Zweifel und fragen sicherheitshalber einen Juristen um Rat. Der Fall landet auf dem Tisch des Münchner Rechtsanwalts Wolfgang Putz.

Der Medizinrechtler kann die Ärzte gerade noch rechtzeitig von ihrem Vorhaben abbringen.

“Die aktive Verabreichung einer nicht indizierten Sedierung ist eben nicht die Form von Sterbehilfe, die in Deutschland zulässig ist”, sagt Putz. Der Anwalt schilderte den Fall auf dem Gesundheitsforum der Süddeutschen Zeitung und der Evangelischen Stadtakademie München – und zeigte damit, wie unsicher selbst Experten beim Thema Sterbehilfe sind. Dass nun Neuregelungen im Bundestag debattiert werden, dass sich neben Unkenntnis auch ideologische Grundsätze in die Debatte mischen, macht die Situation nicht leichter. … <<

Quelle: http://www.sueddeutsche.de/gesundheit/debatte-um-sterbehilfe-finale-entscheidungen-1.2684869