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Thema “Freitodhilfe für Sterbende” immer salonfähiger

10. Nov 2008

Sterbe- und Freitodhilfe-Thema auch auf Münchener Pflegekongress

München Vom 21.-23. Oktober findet der bedeutende Münchener Pflegekongress 2002 im ICM mit über 100 Vorträgen parallel in 5 Sälen statt. Auch das Thema ‘Sterben in Holland, in der Schweiz und in Deutschland’ wird dabei vertreten sein. Veranstalter des Kongresses sind vier akademische Lehrkrankenhäuser in München.

Am Dienstag, dem zweiten Kongresstag, 15.10 bis 15:30 Uhr stellt Arthur Wagner zum Schwerpunkt ‘Interkultureller Transfer in Europa’ das Modell des Humanistischen Verbandes Deutschlands (HVD) zur Sterbehilferegelung vor, welches sich nicht an der Niederländischen Lösung der ärztlichen ‘Tötung auf Verlangen’, sondern mehr an der assistierten Suizidhilfe der Schweiz orientiert.

Auch die Evangelische Akademie Tutzing hatte sich am 16. Bis 18. September auf einer sehr gut besuchten Tagung mit dem Thema ‘Aus Mitleid zum Sterben helfen?’ dieser Frage gewidmet. Ziel war es, ‘das Für und Wider verschiedener denkbarer Lösungen differenziert gegeneinander abzuwägen’, sagte Studienleiter Dr. Christoph Meier. Die einzige gesetzliche Regelung in Deutschland zu diesem Thema findet sich im Strafgesetzbuch in Paragraph 216, erinnerte der Göttinger Philosoph und Medizinethiker Dr. Alfred Simon. Dort ist die direkte, aktive Tötung eines Menschen verboten, auch wenn sie auf dessen Verlangen erfolgt. Nicht strafbar ist hingegen die Bereitstellung eines Mittels zum Suizid. Allerdings, so hat der Bundesgerichtshof 1984 entschieden: Nimmt der Patient das Mittel, ist der Arzt verpflichtet, das Mögliche zu tun, um den Tod des inzwischen Bewusstlosen zu verhindern.
Dies ist irreführend und paradox. Deshalb sollte, so Simon, u. a. die Zulässigkeit der Hilfe und Begleitung beim Suizid ausdrücklich gesetzlich geregelt werden. Dem schloss sich auch Professor Hans-Ludwig Schreiber von der Universität Göttingen an. Eine gesetzliche Regelung für den ärztlich assistierten Suizid könnte, so der renommierte Jurist, eine Alternative für Deutschland sein. Denn dabei bleibe der Kranke Handelnder, der Arzt unterstütze ihn nur bei der Auswahl der tödlich wirkenden Mittel. Wenn sich ein Patient in einer hoffnungslosen Situation befindet, in der er sich nichts mehr als den Tod wünscht, dann sollte ihm dabei ein Arzt beistehen können.

Dieser Schlussfolgerung wird sich am 22. Oktober auf dem Münchner Pflegekongress auch Arthur Wagner anschließen, Dozent für Pflegerecht an der Fachhochschule Fulda. Er wird in Absprache mit dem Humanistischen Verband Deutschlands die von diesem entwickelten Materialien zur Verfügung stellen (Fragebogen und Broschüre gegen eine geringe Schutzgebühr). Damit ist die Erstellung einer individuellen Patientenverfügung möglich, die rechtsverbindlich regelt, wenn jemand in hoffnungslosen Situationen die heute schon zulässigen Möglichkeiten der Sterbe- und Suizidhilfe ausgeschöpft sehen möchte. Arthur Wagner wird durchaus emotional zugespitzt dabei auch der Frage nachgehen, ob sich denn Helmut Kohl strafbar gemacht hätte, wenn er beim Freitod seiner Frau Hannelore bis zuletzt an ihrer Seite verblieben wäre.

Zum Dozenten für Pflegerecht, spezialisiert auf Vorträge und Workshops, die keineswegs trocken sind, kann Kontakt aufgenommen werden unter: Arthur_wagner@web.de, Tel. 06633-442.