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Tötung auf Verlangen -Justizministerkonferenz lehnt Legalisierung ab / PE Kauch

10. Nov 2008

Aus: Spiegel online von heute Abend:

“AKTIVE STERBEHILFE -Justizministerkonferenz lehnt Legalisierung ab

Die Justizminister von Bund und Ländern haben einen Vorstoß Hamburgs zur aktiven Sterbehilfe abgelehnt. Der Justizsenator der Hansestadt hatte angeregt, über eine Reform der Sterbehilfe zu beraten. Berlin Das Verabreichen von Gift an einen Todkranken wird vorerst auch dann ein Tötungsdelikt bleiben, wenn der Patient dies verlangt. Die Justizministerkonferenz von Bund und Ländern verwies zur Begründung auf die Unantastbarkeit fremden Lebens, sowie auf “die Gefahr eines Dammbruchs beim Lebensschutz und auf die Sorge vor einem Missbrauch”.

Zugleich wurde Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) gebeten, in der neuen Legislaturperiode einen Gesetzentwurf vorzulegen, der Rechtssicherheit bei der medizinischen Betreuung am Ende des Lebens gewährleiste und dabei insbesondere der so genannten Patientenverfügung einen hohen Rang einräume.

Hamburgs Justizsenator Roger Kusch (CDU) bedauerte, dass sein Antrag auf Einsetzung einer Arbeitsgruppe zur Reform der Sterbehilfe und Verbindlichkeit von Patientenverfügungen abgelehnt wurde. Die derzeit unsichere Rechtslage belaste Patienten, Angehörige und Ärzte erheblich, erklärte Kusch. Eine Arbeitsgruppe hätte eine breite Grundlage für den Fortgang der rechtspolitischen Diskussion schaffen können. Regelungen über die Köpfe der Betroffenen hinweg seien “kein Gewinn für unseren Rechtsstaat”

Wie DIE WELT von heute, 17.11. schreibt, hatte die Deutsche Hospiz Stiftung auf den neuen Vorstoß des Senators empört reagiert: “Wenn ein Hamburger Justizsenator ohne Rücksprache mit dem Senat die Reform des Paragraphen 216 StGB (Strafgesetzbuch), also Tötung auf Verlangen, auf die Tagesordnung der Justizministerkonferenz setzt, dann ist das ein politischer Skandal”, erklärte der Geschäftsführende Vorstand der Stiftung, Eugen Brysch. Justizsprecher Grote habe dem Vorwurf der Hospiz-Stiftung entgegengesetzt, es sei “alles andere als ein Skandal, wenn die von vielen als unbefriedigend empfundene Rechtssituation zum Beispiel mit Hilfe einer Expertenanhörung geklärt werden solle.” Außerdem sei nach Aussage von Senatssprecher Mohaupt Bürgermeister Ole von Beust (CDU) informiert und mit der Initiative von Kusch einverstanden gewesen.


Auszug aus dem Koalitionsvertrag CDU/CSU/SPD vom 11.11.2005: “Die Koalitionspartner schlagen vor, in der neuen Legislaturperiode die Diskussion über die gesetzliche Absicherung der Patientenverfügung fortzuführen und abzuschließen.”


KAUCH: Politik muss menschenwürdiges Sterben ermöglichen

Berlin: Zur heutigen Beratung der Justizministerkonferenz zur Frage der Sterbehilfe und zu den Aussagen des Koalitionsvertrages zu diesem Themenkomplex erklärt der Medizinethik-Experte der FDP-Bundestagsfraktion, MICHAEL KAUCH:

Es war vorhersehbar, dass die Justizminister der Länder den Vorstoß des Hamburger Justizsenators Kusch zur Zulassung aktiver Sterbehilfe ablehnen würden. Dennoch machen es sich die Länderjustizminister zu einfach, wenn sie pauschal auf die Palliativmedizin und Patientenverfügungen als Lösung verweisen. Notwendig ist ein Gesamtkonzept für ein menschenwürdiges Sterben.

Erforderlich ist es in der Tat, die Palliativmedizin auszubauen. Nach den vollmundigen Ankündigungen eines 250 Millionen-Euro-Programms von Gesundheitsministerin Ulla Schmidt findet sich im Koalitionsvertrag allerdings wenig Konkretes schon gar keine Bestätigung dieses Programms. Auch fehlen völlig Maßnahmen, durch Änderung der Finanzierungsstrukturen kostenneutral veränderte Schwerpunkte zwischen kurativer und palliativer Medizin bei schwerer Erkrankung zu setzen Maßnahmen, wie sie etwa die Enquête-Kommission “Ethik und Recht der modernen Medizin” in der letzten Wahlperiode vorgeschlagen hatte.

Erforderlich ist darüber hinaus die Stärkung von Patientenverfügungen. Hierzu ist im Koalitionsvertrag nichts Konkretes zu finden. Die Ankündigung eines Gesetzgebungsverfahrens reicht nicht aus, wenn ihr angesichts der Uneinigkeit der Koalition jede Richtung der Ausgestaltung fehlt. Die FDP wird sich hier dafür einsetzen, dass Verfügungen für alle Krankheiten möglich sind und die Rolle des Vormundschaftsgerichtes zurückgedrängt wird.

Schließlich muss die Politik aber auch die Anliegen der Sterbenden Ernst nehmen, bei denen die moderne Palliativmedizin bei der Leidminderung versagt. Hier hat die Justizministerkonferenz offensichtlich keine Antwort. Etwa in fünf Prozent der Fälle kann nämlich eine Symptomkontrolle bei unerträglichen Schmerzen nicht erreicht werden. Der Deutsche Bundestag muss die Diskussion insbesondere um den assistierten Suizid ergebnisoffen und sachorientiert führen

Bundestagsbüro Michael Kauch Tel: 030 22770535 Fax: 030 22776535 Platz der Republik 1 11011 Berlin