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Unversöhnlicher Streit über Sterbehilfe Vierter Anlauf im Europarat

10. Nov 2008

Quelle: Frankfurter Rundschau vom 25.04.2005:

Streit über Sterbehilfe -Vierter Anlauf zu Beschluss im Parlament des Europarats

Das Thema Sterbehilfe steht in dieser Woche erneut auf der Tagesordnung der Parlamentarischen Versammlung des Europarats. Zwei unvereinbare Positionen stehen sich dabei gegenüber.

VON KARL-OTTO SATTLER

Straßburg · 25. April · Das Recht auf Selbstbestimmung proklamiert der Schweizer Liberale Dick Marty als Leitmotiv für eine Sterbehilfe, die Todkranke von qualvollen Schmerzen erlösen soll. Entschieden für restriktive Regelungen und gegen eine Liberalisierung nach dem Vorbild Hollands und Belgiens, wo auch aktive Sterbehilfe erlaubt ist, ficht der CSU-Politiker Eduard Lintner mit Verweis auf das Recht auf Leben. Im Laufe von nur eineinhalb Jahren startet das paneuropäische Abgeordnetenhaus am Mittwoch den vierten Anlauf, einen Beschluss zur Sterbehilfe zu fassen. Bei den drei ersten Versuchen war es nicht einmal zu einer Abstimmung gekommen, so unversöhnlich waren die streitenden Parteien. Nach Lintners Auffassung soll das Thema die Domäne nationaler Parlamente bleiben. Die Sozialpolitiker um Marty argumentieren, es gehe nicht um ein Pro oder Contra. Trotz Verbots werde Sterbehilfe massenhaft ausgeübt. In der rechtlichen Grauzone sei das Risiko von Missbrauch groß. Deshalb müsse die Position des Kranken gestärkt werden.

Parlaments-Resolutionen

Aufgeladen ist die Atmosphäre auch wegen des Wirbels um spektakuläre Fälle. So erlaubte ein britisches Gericht, die künstliche Beatmung eines 18 Monate alten Kindes einzustellen gegen den Willen der Eltern. Das Kind hatte einen Kopf in der Größe eines Säuglings und war unheilbar krank.

Bislang existiert auf europäischer Ebene kein rechtlicher Rahmen für die Sterbehilfe. Von Holland und Belgien abgesehen haben die meisten Länder die passive Sterbehilfe legalisiert. Der Resolutionsentwurf des Sozialausschusses will gar keine Konvention durchsetzen, die für alle Länder verbindlich ist. Aber allein, dass der Staatenbund als erste internationale Organisation mit einem Beschluss die Debatte über gesetzliche Regelungen zur Sterbehilfe forcieren will, provoziert Aufsehen."


Fortsetzung unter: swissinfo vom 27.04.2005