Video vom Fachvortrag in der RENAFAN-Akademie: Missachten und Befolgen des Patientenwillens
Am 19.11.2009 veranstaltete der Humanistische Verband Deutschlands zusammen mit der Renafan-Akademie die Fortbildung “Missachten und Befolgen des Patientenwillens Zwischen Körperverletzung und unterlassener Hilfeleistung” mit:
- Dr. Michael de Ridder und
- RA Jörg Rehmsmeier
Soll, darf oder muss, wenn ein schwerkranker Patient nicht mehr ansprechbar ist, immer der Notarzt gerufen werden? Wie können wir unserer ethischen Verantwortung gerecht werden? Welche Bedeutung hat der vorab dokumentierte Patientenwillen? Würden sich, wenn der Patient ohne Krankenhauseinweisung sterben oder einen schweren Schaden erleiden würde, Angehörige, Pflegekräfte oder Helfer womöglich der unterlassenen Hilfeleistung, Hausärzte wohlmöglich des Totschlags schuldig machen? Macht sich umgekehrt der Notfall- oder Klinik-Arzt der Körperverletzung schuldig, wenn er eine Behandlung, Reanimation oder künstliche Beatmung vornimmt, obwohl diese in der Willenserklärung ausdrücklich untersagt ist? Hat sich mit dem am 01.09.2009 in Kraft getretenen “Patientenverfügungsgesetz” etwas Grundsätzliches geändert?
Im Einführungsvortrag hat Rechtsanwalt Jörg Rehmsmeier eindrucksvoll geschildert, wie solch ein Ermittlungs- oder auch Strafverfahren abläuft. Er gibt aus seiner langjährigen Praxis hilfreiche Tipps, worauf man unbedingt achten sollte: Z. B.: Immer erst schweigen, insbesondere auch wenn man unschuldig ist und sich völlig im Recht sieht! Und: Auch eine “Überdokumentation” der Willensermittlungen mit allen Schwankungen kann schädlich sein!
Sie können sich seinen Vortrag hier als Video ansehen (vorausgesetzt Ihr Browser verfügt über das Flash-Player Plugin). Er dauert ca. 26 Minuten:
Der Ausschnitt aus dem Vortrag von Dr. med. de Ridder dauert ca. 13 Minuten:
Der erste Teil der Fallbesprechung dauert ca. 21 Minuten
Der zweite Teil der Fallbesprechung dauert ca. 32 Minuten
Der dritte und letzte Teil der Fallbesprechung dauert ca. 28 Minuten