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Warum verdienen Pflegekräfte nicht endlich mehr?

18. Mai 2018

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will die Abwärtsspirale aus immer größerer Belastung der verbleibenden Pflegekräfte und der zunehmenden Abkehr von diesem Beruf stoppen. Ein Maßstab für den  Attraktivitätsmangel von Pflegeberufen ist der schlechte Verdienst.

Gita Neumann, Dipl.-Psych.
Redakteurin des Newsletters Patientenverfügung gita.neumann@humanismus.de

Ein Signal für die berufliche Attraktivität im Bereich medizinischer Behandlungspflege wäre  vor allem bei der Tarifpolitik zu setzen. Dafür ist auf der Gewerkschaftsseite in erster Linie ver.di und bei den Arbeitgebern für den öffentlichen Dienst unter anderem Bundesinnenminister Horst Seehofer zuständig.

Der jüngste Tarifabschluss mit einer Laufzeit von drei Jahren ist für die Lösung der Pflegeprobleme fatal: Schrittweise Gehaltserhöhungen in den oberen Gehaltsstufen liegen zwischen einem und etwa über drei Prozent. Eine zielführende Problembewältigung ist damit absehbar nicht in Sicht. Dabei hat ver.di  immer wieder den Finger in die Wunde des Pflegearbeitsmarktes gelegt. Ursächlich für den schlechten Tarifabschluss ist auch, dass die Pflegeberufe weder gewerkschaftlich noch berufspolitisch hinlänglich organisiert sind. Das ist völlig anders als bei den Klinikärzten und ihrem hohen Organisationsgrad im Marburger Bund.

Lohnen sich 350 Euro für 40 Stunden monatliche Mehrarbeit?

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn schwebt neben anderen Maßnahmen vor, die verbreitete Teilzeitarbeit stundenmäßig zu erhöhen. Doch stellt sich für aufstockende Krankenpflegekräfte – vor allem Frauen als Zweitverdienerinnen in Teilzeit– das Problem erheblich erhöhter Steuer- und Versicherungsabgaben. Ein Rechenbeispiel: Für eine halbtagsbeschäftigte Krankenpflegefachkraft (Monatsverdienst 1.600 Euro Brutto) kann ein Zusatzverdienst von 800 Euro Brutto mit gut 55 Prozent Abgaben belastet werden. Wenn dann netto nur noch 350 Euro im Monat für knapp eineinhalb Tage wöchentlicher beziehungsweise vierzig Stunden monatlicher Mehrarbeit übrig blieben, muss die Frage erlaubt sein, ob sich das noch lohnt.

Spahn gegen Lobbyisten aller Coleur?

Offensichtlich greifen die Marktmechanismen auf dem Pflegearbeitsmarkt nicht – denn die extrem hohe Nachfrage an Arbeitskräften müsste ja eigentlich zu steigenden Löhnen führen. Spahn ist für provokative Überraschungen gut, wobei er sich offenbar auch vor der Konfrontation mit starken Lobbyisteninteressen nicht scheut. Wie der CDU-Politiker dem swr sagte, will er sich bis zum nächsten Jahr mit Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) über eine Allgemeinverbindlichkeit von Tariflöhnen in der Pflegebranche verständigen. Nach Paragraf 5 des Tarifvertragsgesetzes könnte Heil im Einvernehmen der Sozialpartner einen Tarifvertrag als bindend für eine ganze Branche erklären, wenn ein dringendes öffentliches Interesse dafür vorliegt.

Naheliegend wäre, dafür dann den relativ günstigen Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes für die Pflege (TVöD-P) auf alle Träger, Firmen und Einrichtungen der Branche zu übertragen. Dann verdiente zum Beispiel ein examinierter Altenpfleger je nach Berufsjahren zwischen 2.700 und 3.400 Euro brutto im Monat. Außerdem gäbe es ein 13. Monatsgehalt, betriebliche Altersvorsorge und Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsdienste.

Um die Pflege wieder attraktiver zu machen, arbeitet Spahn nach eigenen Angaben an einem Gesamtpaket, um den Teufelskreis zwischen immer größerer Belastung der verbleibenden Pflegekräfte und der zunehmenden Abkehr von diesem Beruf zu durchbrechen. Es dürfte nicht leicht werden, dies gegen alle Widerstände von Privatunternehmern wie auch von Sozialverbänden überall durchzusetzten. Etliche könnten damit das gängige privatwirtschaftliche oder durchaus existenznotwendige Trägermodell bedroht sehen, Pflegeerlöse nicht vorwiegend den Beschäftigten zukommen zu lassen, sondern Teile davon einfließen zu lassen in nicht direkt  für die Pflegeeinrichtung selbst nötige „Overhead“-Maßnahmen (das heisst zum Beispiel für allgemeine Firmenkosten oder Gehälter von übergeordnetem Führungspersonal zu verwenden).

Hinzu kommt laut Spahn als hauptsächliches juristisches Hindernis das kirchliche Arbeitsrecht, welches keine klassischen Tarifverträge kennt. Aber auch das hält er laut swr für lösbar.

Datenquelle: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/pflege/pflegekraefte/beschaeftigte.html#c3331

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