Was nicht sein darf und was sein soll
Ähnlich wie beim Support-Projekt in Göttingen (der Patientenverfügung-Newsletter berichtete darüber) steht ein weiteres regionales Modellprojekt für Palliativmedizin vor dem Aus, welches eigentlich bundesweit Schule machen sollte: Im Raum Greifswald werden wohl Dr. Wolf Diemer und seine Mitstreiter nicht länger schwerstkranke und sterbende Tumorpatienten ambulant betreuen können. Das Einsatzauto musste bereits abgegeben, die Hausbesuche eingestellt werden. Alles hängt davon ab, ob die Krankenkassenverbände "die Zeichen der Zeit erkennen und die Palliative-Care-Teams doch noch weiter finanzieren", sagte Diemer, Oberarzt am Greifswalder Universitätsklinikum. Trotz der viel versprechenden ambulanten Hilfe für die Betroffenen, welche unnötige Krankenhausaufenthalte am Lebensende vermeidet und damit unterm Strich sogar Geld spart, sind die Chancen auf einen Systemwechsel gering.
Dem Gesetzgeber ist vorzuwerfen, hier eine Lösung versäumt zu haben. Das ist ein katastrophales Signal gegen eine Humanisierung des Sterbens und gegen die Selbstbestimmungsbedürfnisse Schwerstkranker. Es darf nicht sein, dass zunächst durch Bundesmittel geförderte Modellversuche, die sich bewährt haben und sehr erfolgreich arbeiten, schließlich doch zum Scheitern verurteilt sind nachdem sie noch bis zum Äußersten und mit Unterstützung von Ärztekammern und Sponsoren ums Überleben gekämpft haben.
Dabei scheint die Patientenautonomie am Lebensende und die Hilfe für Sterbende und Schwerstkranke durchaus in einer Gesamtregelung gesetzlich regelbar. Zumindest wird diese Auffassung von einer knappen Mehrheit in der Rechtskommission des Berner Nationalrats vertreten, wo angekündigt wurde, die Grauzone der "passiven" und "indirekten" Sterbehilfe zusammen mit der Förderung der Palliativmedizin regeln zu wollen.
In Deutschland wird eine ähnliche Gesetzesinitiative vom Humanistischen Verband Deutschlands (HVD) vertreten, der dazu 10 Eckpunkte formuliert hat. Demgegenüber appelliert die katholische Bischofskonferenz angesichts europaweiter Liberalisierungstendenzen "jede Form der aktiven Sterbehilfe abzulehnen". Und die deutsche Hospiz-Stiftung warnt in einem Brief an über 600 europäische Politiker: "Die Solidarität mit schwerstkranken und sterbenden Menschen steht auf dem Spiel".
Dazu sagt die Bundesbeauftragte des HVD für Humanes Sterben, Gita Neumann: "Es gibt ja verschiedene Formen der aktiven Sterbehilfe wie jetzt auch die deutschen Bischöfe indirekt zugegeben haben. Davon soll in unserem Entwurf ähnlich wie in der Schweiz lediglich die Tötung auf Verlangen unangetastet bleiben. Dies sind noch ganz neue Wege und Versuche, denn bisher ist man hierzulande gewohnt, dass Hilfe beim und zum Sterben angeblich im Gegensatz zur Palliativmedizinischen Versorgung stehen soll."