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Wege zwischen den Extremen aufzeigen

2. Jun 2012

INHALT:

  1. “Bei Lebenshilfe hat auch Sterbehilfe ihren Platz” (aus: DIE WELT)

  2. Sohn tötete langjährige Komapatientenin aus Mitgefühl es gab keine Patientenverfügung

  3. Alternativer Gesetzesvorschlag zur Suizidhilfe des HVD vorgelegt

 

1. “Bei Lebenshilfe hat auch Sterbehilfe ihren Platz”

Interview mit Gita Neumann vom Humanistischen Verband Deutschlands

von Matthias Kamann in: DIE WELT (Printausgabe) vom 25.5.2012

“In Deutschland schwankt der Sterbehilfe-Streit zwischen zwei Extremen. Die einen lehnen jede Beihilfe beim Suizid ab, andere wie Roger Kusch und der Verein Sterbehilfe Deutschland propagieren die Sterbehilfe und leisten sie oft. Für eine differenzierte Sicht plädiert die Berliner Psychologin und Philosophin Gita Neumann (60). Sie ist  Referentin beim Humanistischen Verband Deutschlands und Mitglied der Akademie für Ethik in der Medizin. Neumann beschreibt in diesem Gespräch, wie und warum sie einige Male Suizidassistenz leistete und wann dies nicht infrage kommt”:

http://www.welt.de/politik/deutschland/Bei-Lebenshilfe-hat-auch-Sterbehilfe-ihren-Platz.

 

2. Sohn tötete Mutter aus Mitgefühl – sie war seit 8 Jahren im Koma

Weil Jan H, seine im Koma liegende Mutter erlösen wollte und am 3. Januar dieses Jahres tötete, muss er sich seit Mittwoch im Landgericht Braunschweig verantworten. Der 26-jährige Hildesheimer hat seiner Mutter (47) die Hand gehalten, ihr eine Kindergeschichte vorgelesen – und dann ihre Beatmungskanüle gezogen und sie zusätzlich erstickt. Er ist überzeugt, dass es ihrem Willen entsprach eine Patientenverfügung hatte die damals 40Jährige nicht hinterlegt.

Die Komapatientin lag seit einem Reitunfall vor acht Jahren zur funktionserhaltenden Dauerpflege in einem Heim, wurde künstlich beatmet und ernährt. Heimleitung, Arzt und Betreuerin lehnten bei einem Gespräch im März 2011 jede Form der Sterbehilfe – durch Behandlungsabbruch, fälschlicherweise aktive Sterbehilfe genannte – entschieden ab.

Der Angeklagte habe nicht länger ertragen können, seine Mutter in kompletter Hilflosigkeit, röchelnd und mit verkrampften Händen anzusehen und zu wissen, dass er gar nichts dagegen machen könne. Er – der bereits selbst einen Suizidversuch unternommen hatte – habe es nicht fertiggebracht dem Rat anderer zu folgen, seine Mutter doch endlich zu vergessen. Pflegekräfte bezeugten, er sei bei Besuchen sehr liebevoll mit ihr umgegangen.

Der Angeklagte verteidigte seine Tat, er würde es wieder machen. Für das Heim sei seine Mutter nur zahlungskräftige Klientin gewesen, auf die man nicht hätte verzichten wollen. Ein Mensch habe aber “auch ein Recht darauf, in Frieden zu ruhen”.

 

Quellen:

http://www.haz.de/Nachrichten/Der-Norden/Uebersicht/Sohn-toetete-Mutter-aus-Mitgefuehl

http://www.abendblatt.de/region/niedersachsen/article2292078/Er-wollte-seine-im-Wachkoma-liegende-Mutter-erloesen.html

Siehe auch:

http://www.patientenverfuegung.de/humanes-sterben

 

 

3. Alternativer Gesetzesvorschlag zur Suizidhilfe des HVD vorgelegt

Der Humanistische Verband Deutschlands hat in seiner für das Bundesministerium der Justiz verfassten Stellungnahme alternative Strafrechtsparagraphen zur Regelung der Suizidhilfe vorgeschlagen. Sie bestehen aus drei Paragraphen:

Alternativer Gesetzesvorschlag des HVD 2012

 

§ 214 Nichthinderung einer Selbsttötung

§ 214a Unterstützung einer Selbsttötung aus Eigennutz

§ 214b Gewerbsmäßige Werbung für Beihilfe zur Selbsttötung

Zur Begründung siehe aus der Stellungnahme des Humanistischen Verbandes Deutschlands (HVD) sowie auch die Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS):

Siehe letzte Meldung vom 2. Juni unter http://www.patientenverfuegung.de/info-datenbank

 

Was humanistischen Verbänden zu weit geht, geht dem Deutschen Ärztetag in seinen erneuten Verbotsbestrebungen nicht weit genug:

Für ein Verbot jeder Form der organisierten Sterbehilfe hat sich der 115. Deutsche Ärztetag in Nürnberg ausgesprochen.

Die Delegierten begrüßten die Gesetzespläne der Bundesregierung, die gewerbsmäßige Förderung der Selbsttötung unter Strafe zu stellen. Wenn jedoch verhindert werden soll, dass Sterbehilfeorganisationen unter einem anderen Rechtsstatus weiter ihren Geschäften nachgehen, muss jede Form der gewerblichen oder organisierten Sterbehilfe in Deutschland verboten werden, forderte der Ärztetag. Die Delegierten warnten davor, dass sich diese Organisationen in der Praxis leicht zu vermeintlich altruistisch handelnden Vereinen oder Stiftungen umfirmieren ließen. Deshalb muss der Gesetzgeber alle Facetten der gewerblichen und organisierten Sterbehilfe strafrechtlich sanktionieren, also auch die Organisationen miterfassen, bei denen rechtlich keine Gewinnerzielungspraxis nachweisbar ist, heißt es in einer Entschließung des Ärztetages.

http://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=0.2.8678.10302.10336