Wenn Gefängnis droht wer soll noch hinreichend Morphin verordnen?
Der längste Ärzteprozess, ein wegen Befangenheit abberufener Richter im ersten Anlauf, bisher schon einer der teuersten der hannoverschen Justizgeschichte überhaupt, ein Ende vor 2012 nicht absehbar:
Der Sterbehilfeprozess gegen die Ärztin Mechthild Bach kostet nach Schätzungen von Experten schon jetzt einen Millionenbeitrag. Nicht zuletzt wegen eigenwilliger Abrechnung ist der seit 2003 als Dauergutachter der Anklage tätige Prof. Zenz jetzt in die Kritik geraten. Kein Fachverband gab bisher zur in Frage stehenden Zulässigkeit oder Strafbarkeit der Morphindosierung eine Stellungnahme ab. Angeblich ist ja bereits alles in der Palliativmedizin diesbezüglich klar, gut und unstrittig. Offenbar ein Irrtum und eine Beschönigung, die sich noch rächen könnten. Eine offen, ehrlich und realistisch geführte Debatte steht aus.
Jetzt stehen die Signale des Bach-Prozesses zu Schmerztherapie contra Sterbehilfe sogar auf Mordvorwurf. Die Richter haben in einer Zwischenbilanz signalisiert, dass sie noch über den Tötungsvorwurf der Staatsanwaltschaft hinauszugehen gedenken Frau Bach droht lebenslange Haft. Nun erheben Mediziner und Angehörige anderer Berufsgruppen ihre Stimme gegen die Anklage der Kollegin wenngleich noch vereinzelt.
Zudem steht ein nicht-schulmedizinisches Onkologie-Konzept auf dem Prüfstand: War die von Dr. Bach mitverantwortete Paracelsusklinik eine Art alternative Hospizeinrichtung bzw. Sterbeklinik, wo auf intensivmedizinische Behandlung von Schwerstkranken generell verzichtet wurde? Die hohen Sterbezahlen legen dies nahe. Der Medizinische Dienst meint, fast alle Paracelsus-Patienten hätten eigentlich noch operiert, künstlich ernährt oder chemotherapeutisch behandelt werden können und müssen.
Inhalt:
1) Der aktuelle Prozessstand dramatische Wende
2) Fatales Signal an die Ärzteschaft
3) Umstrittener Gutachter der Anklage: Prof. Michael Zenz
4) Mordvorwurf lockt KollegInnen aus der Reserve
5) Unter der Decke gehaltene Konflikte innerhalb der Palliativmedizin
6) Chronologie der Anklage 2003 2011
1) Dramatische Wende Gericht bleibt in Befangenheit befangen
Verhandelt wurde bereits an 72 Verhandlungstagen (23 im ersten Prozess seit 2003 – der dann platzte – und 49 im zweiten Prozess). Der Angeklagten wird vorgeworfen, bis 2003 in 13 Fällen mit zu hohen Dosen von Schmerzmedikation (Morphin) und Beruhigungsmitteln (Valium) das Sterben von aus ihrer Sicht todgeweihten – Schwerkranken herbeigeführt zu haben. Ort der angeblichen Tötungen: Die Paracelsus-Belegklinik in Hannover-Langenhagen.
Der Gutachter der Anklage: Prof. Zenz, der Mechthild Bach dafür im Gefängnis sehen will. Nun ist er selbst in Kritik geraten – wegen eigenartiger Abrechnung von Gerichtsgebühren zugunsten seiner Ehefrau Gudrun.
Mechthild Bach selbst bestreitet jeden Tötungsvorsatz, es sei ihr als Palliativärztin um Leidminderung gegangen. Freilich hat sie nicht auf das Risiko einer Todesbeschleunigung, ja teilweise noch nicht einmal auf die Gabe von Morphin hingewiesen. Ein schwerer Fehler, der der bekennenden Christin Dr. Bach nun zum Verhängnis wurde. Sie setzte gern auf ein schweigendes Einvernehmen und verließ sich zudem auf ihr spirituell-ganzheitliches Gespür dafür, dass der Tod bereits vor der Tür steht.
Nun kam zutage, dass in zwei der bisher sechst detailliert verhandelten Fällen ihre verstorbenen Patienten noch ansprechbar waren und ihr voll vertraut hätten was ihr jetzt am 50. Verhandlungstag auch noch einen Mordvorwurf des Vorsitzenden des Schwurgerichts, Wolfgang Rosenbusch, einbrachte: Denn zur Tötung käme nun auch noch der Tatbestand der Heimtücke hinzu. (Für den Richter im ersten Prozess hatte nach Zeugenaussage – gar von vornherein festgestanden, dass es sich bei den 13 Tötungsfällen nur um die Spitze eines Eisbergs handele.)
Verteidigung bleibt optimistisch
Das heißt: Eine lebenslange Gefängnisstrafe ist nunmehr möglich. Der Prozess könnte mit dieser plötzlichen Wendung schneller zu Ende gehen als gedacht. Denn die Staatsanwaltschaft kann in Erwartung einer Verurteilung wegen Mordes beantragen, die Verhandlung über die sieben übrigen Todesfälle einzustellen. Bachs Anwalt Matthias Waldraff zeigte sich indessen bestürzt über die Einschätzung des Gerichtes. “Der Prozessverlauf hat keinen Anhaltspunkt für eine derartige Beurteilung gegeben”, sagte Waldraff zur Ärzte Zeitung.
Der Verteidiger der Medizinerin zeigte sich dennoch sicher, aus den ersten Runden als Sieger hervorgegangen zu sein. “Nach unserer Überzeugung haben wir aus medizinischer Sicht den Vorwurf, die Angeklagte habe Menschen vorsätzlich getötet, entkräften können”. Unerklärlich sei aber der sich verschärfende Streit zwischen den beiden bundesweit äußerst renommierten medizinischen Gutachtern. “In jedem bisherigen Fall sind sie zu völlig konträren Ergebnissen gekommen”, erläutert Waldraff.
Stellungnahmen von Palliativ- und Hospizgesellschaften sind bisher ausgeblieben dabei geht es inzwischen ausschließlich um medizinisch bzw. medizinethisch zu klärende Fachfragen am Lebensende.
Ehemalige Patienten von Mechthild B. stehen hinter ihr
Eine Person, an der sich die Geister scheiden. Eine Außenseiterin, früh geprägt durch eigene schwere Schmerz- und Krankheitsgeschichte: Die inzwischen 60-Jährige Mechthild Bach sieht sich als Vertreterin einer ganzheitlichen Medizin, der die Qualität des Lebens im Zweifelsfall mehr wert ist als die bloße Zahl der gelebten Tage.
“Jeder Mensch hat das Recht, seinen letzten Lebensabschnitt in Würde und angstfrei zu erleben”, betont die grauhaarige, schmale Frau vor Gericht. Zahlreiche frühere Patienten der Krebsärztin verfolgen jeden Verhandlungstag. Sie berichten, dass die Internistin für viele Menschen die letzte Anlaufstelle gewesen sei, nachdem sie von anderen Ärzten bereits aufgegeben wurden.
“Deswegen sind bei ihr auch so viele gestorben”, sagt eine Frau, die die Medizinerin vor allem als aufopferungsvoll und verständnisvoll erlebte. Kritiker beschreiben ihr Verhalten aber auch als selbstherrlich. Und etwas an dem Ansatz der Paracelsus-Klinik bleibt sicher bedenklich. Für Verwunderung sorgt Bach mit Sätzen wie: “Ich spürte, wenn ein Patient keine Aura mehr hat, keine Energiefelder.” Neben Geruch und Gesichtsausdruck sei auch die Aura eines Menschen ein Hinweis darauf, dass er sich in der “präfinalen Phase” befinde, sagte die Ärztin im vergangenen Dezember im Gerichtssaal.
Doch nicht das Spektakuläre ist es, warum dieser Fall unserer aller Aufmerksamkeit verdient. Allein von der Tatsache, dass eine Ärztin verhaftet wurde (aufgrund eines Gutachtens für die Staatsanwaltschaft von Prof. Zenz), dann gegen Kaution aus der Haft entlassen wurde, sofort Berufsverbot erhielt und nun seit 8 Jahren vor Gericht steht, erst recht aber vom Prozessausgang wird für uns alle viel abhängen.
2) Fatales Signal an die Ärzteschaft: Angst haben müssen
Werden Ärzte und Ärztinnen in Zukunft verständlicherweise zunehmende Zurückhaltung bei der Schmerzmedikation an den Tag legen? Welcher Arzt verschreibt oder spritzt Todkranken zur Schmerzlinderung dann noch Morphin, wenn ihm Gefängnis droht? (Wird es Schmerztherapie mit einem Risiko der indirekten Sterbehilfe nur noch bei entsprechender Patientenverfügung und entsprechender Dokumentation des Patientenwillens geben?)
Wir müssen uns dabei vor Augen führen, was überhaupt die Anklage gegen Dr. Bach ins Rollen gebracht hatte: 2003 war der MDK Niedersachsen bei einer Routinekontrolle die hohen Morphingaben aufgefallen. Die Kasse AOK erstattete daraufhin Anzeige.
Schwieriger Schuld- oder Unschuldnachweis bei “indirekter” aktiver Sterbehilfe
Anders als bei einem Behandlungsabbruch auf ausdrücklichen Wunsch des Patienten Wunsch, den der Bundesgerichtshof am 25.6.2010 als eindeutig nicht strafbar bewertete, geht es in diesen Fällen um einen schwierigen Schuld- oder Unschuldnachweis. Das fatale Signal an alle Ärzte lautet nun: Angst haben müssen.
Zwar ist die sogenannte indirekte Sterbehilfe durch Schmerzmedikation dann nicht strafbar, wenn bereits ein finales Stadium eingetreten ist doch wie und durch wen ist dies zu bestimmen? Eine weitere Schwierigkeit besteht darin, ob bei der aktiven indirekten Lebensverkürzung – was kaum nachweisbar ist – eine entsprechende Absicht vorgelegen hat. Oder vielleicht nur ein ärztlicher “Kunstfehler” gegen medizinische Standards?
Ein medizinischer inzwischen völlig verhärteter – Gutachterstreit bestimmt den Prozessverlauf.
3) Gutachter der Anklage Prof. Zenz wie agiert er, wer sind seine Unterstützer, wer seine Gegner?
Richter und Staatsanwaltschaft können den Fall fachlich natürlich gar nicht selbst beurteilen. Sie werden unterstützt und regelrecht angestachelt von einem schmerztherapeutischen Experten, der ihnen als Gutachter dient. Sein Name: Prof. Michael Zenz, Direktor a. D. der Uniklinik Bochum.
Der Jesuitenschüler Zenz (Jahrgang 1945) nahm 1986 einen Ruf auf den Lehrstuhl für Anästesiologie der Ruhr-Universität Bochum an und war bis 2007 Präsident der Deutschen Gesellschaft zum Studium des Schmerzes (DGSS). Zenz ist nunmehr aus einem heiklen Punkt in die Kritik geraten. Wie erwähnt verschlingt der Prozess Unsummen, nicht zuletzt für die stets anreisenden Gutachter. Und je streitlustiger diese untereinander werden, desto mehr Zeit wenden sie auf, um den Kontrahenten eines wissenschaftlichen Fehlers zu überführen.
Seine Frau
Als bedenklich gelten dabei laut Hannoverscher Allgemeinen vom 4.1.2011 die abgerechneten Kosten für Gudrun Zenz, Ehefrau des Dauergutachters, auf dessen Expertisen die Anklage der Tötung beruht. Seit Anbeginn fungiere die resolut wirkende Ärztin im Gerichtssaal als Assistentin ihres Mannes, rechne stets die gleiche Stundenzahl wie ihr Mann ab (wengleich zu einem niedrigeren Satz).
Gudrun Zenz Tätigkeit werde von der Verteidigung als äußerst ungewöhnlich eingestuft, zumal sie aktiv Stimmung gegen die Angeklagte betreibe. Nicht nachzuvollziehen sei, so die Verteidiger, warum der Direktor der Uni-Klinik Bochum a.D. noch immer eine Assistentin brauche. Bisher hat der vorsitzende Richter Rosenbusch alle Rechnungen mit Verweis auf das Niveau der wissenschaftlichen Auseinandersetzungen abgesegnet.
Spannung zwischen Fachgesellschaften DGSS und DGPM?
Noch hat sich keine Fachgesellschaft um diese wissenschaftliche Auseinandersetzung gekümmerr man will das Prozessende abwarten. Das kann man als verständlich, aber auch als feige bezeichnen. Auch Vertreter von Organisationen zum Patientenschutz oder Humanen Sterben halten sich auffallend zurück soweit bekannt sich nur der Humanistische Verband Deutschlands bereits 2003 mit einer Stellungnahme zum Bach-Prozess vorgewagt (im Wortlaut s.u.).
Vielleicht hält man sich in Fachkreisen nicht zuletzt deshalb bedeckt, weil es im Hintergrund auch um die Verteilung von Zuständigkeiten, Pfründen und damit um Geld geht. Darüber darf nicht länger hinweggegangen werden und geschwiegen werden.
Unter der Hand wird Prof. Zenz von praktisch tätigen Palliativärzten kritisch gesehen, insofern er keine Ahnung über Anzeichen des bevorstehenden Sterbens eines Menschen habe. Ihm ginge es allein um wissenschaftlich-objektiv festlegbare Daten und Mengenangaben. Die Fachkunde der Schmerztherapie sei keineswegs mit der ganzheitlichen Palliativmedizin gleichzusetzen im Gegenteil gäbe es da durchaus auch ein Konkurrenzverhältnis.
Zudem ist die Deutsche Gesellschaft zum Studium des Schmerzes (DGSS) für alle Schmerzpatienten zuständig nicht etwa nur für Schwerkranke und Sterbende wie die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGPM). Zenz gilt als eitel und unberechenbar, mal leutselig, mal scharf bis provokativ immer aber ginge es ihm um Renommée und Stellenwert seiner Spezialdisziplin. Und diese zeichnet sich nun einmal durch strengste Dokumentation anhand von Schmerzskalen aus.
Gutachter Zenz und Schwartau vom MDK befangen?
Mechthild Bachs Verteidiger Waldraff hatte Zenz stets als “hochgradig befangen” abgelehnt, ebenso wie den später vom Gericht hinzugezogenen Niedersächsischen MDK-Prüfarzt Manfred Schwartau dessen Sache die Toten und nicht die Patienten sind.
Schwartau habe Zenz “in allen Fällen zugestimmt und befunden, dass die Patienten nicht an ihrer Grunderkrankung gestorben sind, sondern an Bachs Medikamentengabe”, bekräftigt Staatsanwältin Söfker ihre Anklage. Manfred Schwartau, Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen Niedersachsen (MDKN), waren 2001 bei einer Kontrolle der Langenhagener Paracelsusklinik der Hohe Bedarf an Morphium und erhebliche Unregelmäßigkeiten aufgefallen.
In der Belegarztklinik habe es in fünfeinhalb Jahren 350 Todesfälle gegeben: Das war eine immense Zahl. Vergleichbare Kliniken verzeichneten in diesem Zeitraum durchschnittlich zwei Sterbefälle, weil sie Patienten mit hohem Sterberisiko modern ausgestatteten Unikliniken überließen. Die Paracelsusklinik dagegen habe weder über eine Intensivstation noch über eine Röntgenabteilung oder moderne Medikamente verfügt. Ich hätte 75 Prozent der Patienten verlegt eigentlich alle, resümierte der Gutachter.
Gegengutachter Prof. Dudziak interessiert sich auch für Patientenschicksal
Die Stellungnahmen von Herrn Zenz und Herrn Schwartau zeigen eine einseitige Begutachtung zum persönlichen Nachteil meiner Mandantin”, entgegnete Verteidiger Waldraff. Er stützt sich vielmehr auf das Gegengutachten von Professors Rafael Dudziak, ehemals Direktor der Klinik für Anästhesiologie, Intensivmedizin und Schmerztherapie der Universität Frankfurt am Main. Dieser bescheinigt ganz klar: Es war zulässige palliativmedizinische Begleitung.
Während Dudziak sich auch für die konkrete Krankenakte interessiert (“Ich möchte schon wissen, warum der Patientin der Schrittmacher entfernt wurde und sie keinen mehr bekommen hat.”), hält Zenz solche Hintergrundinformationen über den Allgemeinzustand der Krebspatienten für unerheblich – er begutachtet nach vorliegender Akten- und Dokumentationslage.
So sieht das Gericht in Zenz´ Sinne keinen Anlass zur Beiziehung weiterer Krankenakten. Es ist ein mühevoller, zäher Kampf der Verteidigung. Frühere Klinikaufenthalte? Um die geht es nicht. Hausarzt? Der hat doch nicht eingewiesen. Erst nach der Diskussion um mutmaßliche Befangenheit werden die Unterlagen dann doch beigezogen und erweisen sich als durchaus erhellend ..
Erst Hinzuziehung von Internist Weskott zwingt Zenz zum Einlenken
War der Patient Wolfgang S. “präfinal”, als er in die Paracelsus-Klinik kam? Zenz hielt diese Feststellung Bachs erst für “voreilig”, denn S. hätte wohl noch operiert werden können. Es habe keine abgestufte Schmerztherapie gegeben, wie sie die Weltgesundheitsorganisation vorsehe. “Wir sind alle präfinal”, provoziert Zenz. Bach habe “mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit den vorzeitigen Tod des S. verursacht” – durch unangemessen viel Morphium und Valium.
Erst als der von der Verteidigung hinzugezogene Internist Hans-Peter Weskott vor Gericht anhand von Ultraschallaufnahmen erklärt, dass die Lebenserwartung des Patienten bei vier faustgroßen Tumoren in der Leber (plus Speiseröhrenkrebs und Metastasen in Lunge und im Gehirn) “sehr, sehr limitiert” gewesen sei, macht Zenz einen Rückzieher. Er sei Anästhesist. Ultraschall ist nicht seine Spezialität.
Weskott: “Alle Befunde waren klar. Eine Therapie gab es nicht mehr.” Ein sicher berechtigter Vorwurf gegen Bach lautet, nur mangelhaft dokumentiert zu haben – ein Thema, das angesichts geringer Ressourcen jedem Kliniker bekannt ist.
Es gibt kein Motiv – das Gericht stört dies nicht
Ihre Verteidiger tragen vor, sie habe lieber nach dem richtigen Ton gesucht, wenn es auf den Tod zuging. Das sei ihr wichtiger gewesen doch ob sie ihn wirklich immer getroffen hat? Diese letzten Dinge sind kaum einer Dokumentation zugänglich. Da ist die Angst vor dem Ende oder die Sehnsucht danach. Manch einer macht das allein mit sich und dem Arzt seines Vertrauens aus. Schließlich: Ein Motiv für die vorgeworfene Tötung gibt es nicht und wird vom Gericht auch gar nicht thematisiert. Ebenso wenig finden die Auslassungen von Mechthild Bach selbst Berücksichtigung.
4) Mordvorwurf lockt KollegInnen aus der Reserve eindeutige Kommentare
Die Zuspitzung im Prozessverlauf hat nun erstmals ärztliche KollegInnen von Dr. Bach aus der Reserve gelockt. Bei allen Einträgen (hier ab 19.1.2011) findet sich in erstaunlicher Übereinstimmung Empörung gegen die Anklage. Hier nur Kostproben, vollständig hier:
Kommentare aus der Ärztezeitung:
Dr. V. T.-A. schreibt:
Da bleibt einem die Spucke weg. `Sachverständige´ einer kranken Kasse vermuten bei hohem Schmerzmittelverbrauch einer onkologischen Abteilung sofort eine Straftat
Christiane S. M. schreibt:
Vor Jahren ist mein damaliger Partner an einem Glioblastom gestorben. Es war kein würdiges Sterben sondern unnötiger Schmerz und unnötiger Kampf. Hätten wir nur eine Ärztin gefunden, wie die, die hier jetzt angeklagt wird…
Marion K. (Fachkraft Palliativmedizin) schreibt:
Da fällt einer Klinik ein erhöhter Morphiumgebrauch auf, durch den 13 Menschen vorsätzlich (heimtückisch?) getötet worden seien. Um was für Mengen an Morphium handelt es sich denn da? Die interessierte Öffentlichkeit darf gespannt sein, wie als etwas “monstermäßiges”, einer (vermutlich) sozial ambitionierten Person angelastet wird, womit zugleich wundersam von struktureller Gewalt im Staats- und Gesundheitswesen abgelenkt werden kann.
Dr. Peter M. Sch. schreibt:
Mord ist das töten aus niedriger gesinnung. welchen vorteil soll die ärztin denn gehabt haben? das ist ja wohl eine farce!”
Quelle: http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/recht/article/637202/prozess-aerztin-gericht-vermutet-doppelmord.html?sh=2&h=1858959459
Aus dem Forum der Hannoverschen Allgemeinen:
Ernst schreibt: ” Richtig ist allerdings, dass bei einer Verurteilung von Frau Dr. Bach die Schmerztherapie von Haus- und Fachärzten zunehmend an flächendeckend nicht vorhandene Palliativstationen überweisen werden (so wie es Prof. Zenz gern möchte). “
Wagemut schreibt: “Mein Facharzt sagte, er können Patienten über Befunde, Diagnose und Therapiemöglichkeiten “aufklären” soviel er wolle; wenn er dann fragt, welche Therapie der Patient möchte, käme regelmäßig die Gegenfrage: “Was würden Sie denn tun, Herr Doktor?” Nun soll also die Nichteinhaltung der “Bürokratie” gewertet werden als “Heimtücke” des Arztes, der dann – wie Frau Dr. Bach – sogar wegen “Mordes” angeklagt werden kann?!”
Ernst schreibt: Vielleicht ist das nur ein “Trick” des Gerichtes als Vorbereitung für einen “deal”? … Der Richter verurteilt wegen “Totschlag” und beendet den Prozess kostensparend vorzeitig. Aber welcher Arzt verschreibt oder spritzt den Todkranken zur Schmerzlinderung dann noch Morphin, wenn ihm Gefängnis droht?
5) Unter der Decke gehaltene Konflikte innerhalb der Palliativ-, Schmerz- und Hospizversorgung
Im Hintergrund geht es um einen Streit, der uns alle ganz massiv betrifft: Sollen auch einfache Internisten und Hausärzte Schmerztherapie anbieten können, oder soll dies in die Hand von (nicht hinreichend vorhandenen) Spezialisten mit besonderer Qualifikation delegiert werden, die die zeitaufwändigen Vorgaben von Abstufungen und entsprechenden Dokumentationen wortwörtlich beherzigen?
Tatsächlich könnte allenfalls so das Grundsatzideal gegen die Sterbehilfe aufrechterhalten werden, das da lautet: Schmerztherapie sei in exakt so hoher bzw. niedriger Dosierung stufenweise angepasst zu dosieren, dass die Beschwerden gelindert würden ohne den Tod zu beschleunigen. In Zweifelsfällen das ist auch die Grundsatzposition von Prof. Zenz soll ein ärztliches Konzil das weitere Vorgehen anhand von Schmerztagebüchern beraten und kontinuierlich überprüfen.
Die Grundversorgung scheint dabei uninteressant (man denke nur an Patienten außerhalb von großen Städten). Über diese hochbrisanten Zukunftsfragen und internen Konflikte schweigen sich Palliativ- und Hospizvertreter wie üblich aus. (Da bietet es sich gerade an, die Empörung stattdessen auf eine geplante Freitodhilfe-Klinik in den Niederlanden umzulenken )
Über aktive indirekte Sterbehilfe nicht offen sprechen?
In einer aktuellen Stellungnahme zum Prozessverlauf hören wir nur Allgemeinplätze wie hier aus der Kreiszeitung:
” …`Die Schmerzbehandlung in der Hospiz- und Palliativversorgung hat seit Jahren einen hohen Stellenwert´, sagt Julia von Hayek vom Deutschen Hospiz- und Palliativverband in Berlin. Immer mehr Ärzte nutzten die seit langem angebotenen Weiterbildungen in der Palliativmedizin. ´ Zu dem konkreten Prozess konnte sich von Hayek aber nicht äußern.”
Als soweit überschaubar einziger Stellungnahme lag bisher die der Bundesbeauftragte für Patientenverfügung, Hospiz und Humanes Sterben des HVD, Gita Neumann vor – mit der diese sich bereits am 11.10.2003 vorwagte:
Offensichtlich handelt es sich hier zumindest in einigen Fällen um indirekte aktive Sterbehilfe bzw. so genannte terminale Sedierung. Nach unserer Erfahrung ist dies bei den meisten unheilbar todkranken Patienten das, was sie sich von ihren Ärzten am Ende wünschen.
Allerdings wird man erwarten und verlangen dürfen, dass die sorgfältige Aufklärung der Patienten über eventuell lebensverkürzende Nebenwirkungen erfolgt ist. Manche Ärzte gerade wenn sie in ihrem Beruf sehr engagiert sind halten aus “Barmherzigkeit” das Verschweigen für humaner. Eine solche Grauzone ist jedoch besonders anfällig für Missbrauch oder auch für Sterbehilfe ohne Zustimmung. Eine rechtliche Regelung, wie sie der Humanistische Verband vorgeschlagen hat, muss deshalb darauf bestehen, dass die Einwilligung bzw. das Verlangen des Patienten bei einer todesbeschleunigenden Nebenwirkung sorgfältig dokumentiert ist. Dann allerdings kann es kaum einen ethischen oder rechtlichen Unterschied machen, ob die Todesbeschleunigung um Stunden oder Tage ärztlicherseits auch wirklich “unbeabsichtigt” bzw. “unvermeidlich” war im Sinne einer notwendigen Schmerztherapie.
Tatsächlich ist bei Palliativmedizinern mangelnde Patientenaufklärung nicht so selten, wie inzwischen eine Bochumer Studie aus 2010 offen legte sie sehen den Patienten im Gesamtzusammenhang, wobei neben psychosozialen auch spirituelle Aspekte wichtig sind. Dabei kann das Arzt-Patientenverhältnis durch einen weichen Paternalismus zum Wohle des Kranken geprägt sein, der nicht in erster Linie als Träger von Selbstbestimmungsrechten wahrgenommen wird. Aber kann es Würde ohne Autonomie geben oder ist Fürsorge hinreichend?
6) Chronologie
22. Mai 2003: Die AOK erstattet Strafanzeige gegen die Internistin aus Langenhagen. Die Staatsanwaltschaft leitet Ermittlungsverfahren ein.
7. Juli 2003: Die Bezirksregierung ordnet das Ruhen der Approbation Bachs an. Sie kann ihren Beruf nicht mehr ausüben.
18. Februar 2004: Mechthild Bach kommt auf der Grundlage eines Gutachtens von Prof. Michael Zenz in Untersuchungshaft.
27. Februar 2004: 500 Patienten, Freunde und Kollegen demonstrieren in Langenhagen für Bach.
11. März 2004: Der Haftbefehl gegen die Ärztin wird gegen Kaution außer Vollzug gesetzt. Sie kommt wieder frei.
April 2004: In einem Gutachten für die Verteidigung kommt der Frankfurter Professor Rafael Dudziak zu der Auffassung, die Vorwürfe gegen Bach seien haltlos. Die Staatsanwaltschaft fordert ihren Gutachter Zenz zur Stellungnahme auf. Die Grundlagen für einen Expertenstreit, der das Verfahren bis heute prägt, sind gelegt.
28. Juli 2005: Die Staatsanwaltschaft erhebt eine Anklage wegen achtfachen Totschlags.
5. Mai 2008: Zenz legt vor dem Landgericht die bereits im Oktober 2003 in Auftrag gegebenen Gutachten vor.
22. Juli 2008: Der erste Prozess platzt.
20. Oktober 2009: Der zweite Prozess beginnt. Die Anklage lautet auf 13fache Tötung. Ein Urteil wird nicht vor dem Jahr 2012 erwartet.
Quellen:
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-57223287.html
http://www.haz.de/Nachrichten/Meinung/Uebersicht/Tod-oder-Toetung
http://www.ndr.de/regional/niedersachsen/hannover/krebsaerztin123.html