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Wie sterben im Graubereich? Ärztlichers Plädoyer, Spiritualität, AOK, 68-Generation

20. Feb 2010

Wie wollen wir sterben – ärztliches Plädoyer in Zeiten der Hochleistungsmedizin

Selten genug gibt es Streitschriften, die gesellschaftliches Bewusstsein in Bewegung versetzen können. Das Buch von Dr. Michael de Ridder Wie wir sterben wollen (Untertitel: Ein ärztliches Plädoyer für eine neue Sterbekultur in Zeiten der Hochleistungsmedizin) wird vielleicht dazugehören.

Grund: Es ist derart spannend, persönlich und authentisch, dass es einen sehr großen Leser/innen-Kreis zu fesseln vermag. Einen Riesenerfolg erwartet auch der Verlag DVA, der sich bereits jetzt – vier Wochen vor der Vorstellung auf der Leipziger Buchmesse – einer Flut von Medienanfragen gegenüber sieht.

Siehe zahlreiche Termine zu bundesweiten Lesungen ab 20. März 2010

(zunächst in Leipzig, Berlin, Hamburg, Karlsruhe) sowie Leseprobe: http://www.randomhouse.de/book/edition.jsp?edi=303782

Michael de Ridder, geboren 1947, spricht aus dreißigjähriger internistisch-klinisch Erfahrung und als Notfallmediziner auch in Pflegeheimen. Seit 2003 leitet er die Rettungsstelle des größten Krankenhauses in Berlin-Kreuzberg.

De Ridder versteht sein Buch als Streitschrift auch gegen die eigene Zunft und nicht zuletzt gegen die Bundesärztekammer. Deren standesrechtlicher Ahndung der Suizidbeihilfe wirft er vor, damit die ärztliche Gewissensfreiheit ohne Legitimation einzuschränken.

Der Humanist de Ridder bringt Grundsätze mühelos zusammen, auf deren Vereinigung bisher vergeblich gewartet wurde: Praktisches Engagement in der Palliativ- und Geriatrieversorgung (nicht als billiges Lippenbekenntnis!) bei gleichzeitigem Plädoyer für humane, auch aktive Sterbehilfe (nicht als Delegation an spezialisierte und damit immer fragwürdige Suizidhilfe-Vereine).

De Ridder ist Vorsitzender einer Stiftung für Palliativmedizin und erhielt im Jahr 2009 den Ossip K. Flechtheim-Preis des Humanistischen Verbandes Deutschlands. Diese Ehrung gilt seiner Zivilcourage verknüpft mit seinem gesundheitspolitischen Engagement, insbesondere für Schwerpflegebedürftige und Heimbewohner sowie für Patientengruppen wie Migranten oder auch Suchtkranke.

 

 


 

Spiritualität und christliche Patientenverfügung Medizinethik im Graubereich?

In einem Interview von Evangelisch.de (aus dem Verlagsumfeld des Magazins chrismon) zum Thema Medizin und Religion wird auch die christliche Patientenverfügung thematisiert. Diese wurde vor gut 10 Jahren von der Evangelischen Kirche Deutschlands zusammen mit der Deutschen Bischofskonferenz entwickelt und seitdem von beiden Kirchen gemeinsam herausgegeben.

Die folgenden Antworten stammen von Dr. Thomas Hagen, Pastoralreferent, Fachreferent für Palliativ Care der Erzdiözese München und Freising. Er ist an der Schnittstelle zwischen Medizin, Religion und Spiritualität tätig.

Evangelisch.de: Bei Spiritus denken die einen an ein Reinigungsmittel, die anderen an den spiritus sanctus. Gleichzeitig ist Spiritualität ein Modebegriff in Managerschulungen oder der Medizin. Worum geht es da eigentlich? …

Thomas Hagen: Spiritus ist der Geist. Was ist dieser Geist? … In der Medizin sehen wir, dass die spirituelle Dimension eine große Rolle spielt. 

Evangelisch.de: Aber in der Praxis der Gerätemedizin wird doch nicht mal die Aussage des Patienten beachtet, geschweige denn seine seelische Befindlichkeit?

Thomas Hagen: Diese Kluft zwischen Anspruch und Wirklichkeit gibt es. Aber sie wird zusehends thematisiert, auch in der Medizin. Die Ärzte wissen, dass Befunde nicht den ganzen Menschen abbilden …

Evangelisch.de: Müssen nicht auch die Kirchen dazu lernen? Wenn ich mich an die Debatte um die christlichen Patientenverfügungen erinnere, dann wurde darin ein Bild von natürlichen Vorgängen am Lebensende gezeichnet, das es in der Realität so gar nicht mehr gibt im Angesicht der Hochleistungsmedizin.

Thomas Hagen: Es geht hier um einen Dialog zwischen Kirchen und Medizin. …  Da geht es nicht um Ergebnisse, sondern um ein Ringen um Wahrheit. Denn bei den meisten ethischen Dilemmata am Lebensende haben wir einen Graubereich …

AOK entfernt Linktipp auf christliche Patientenverfügung

Nun soll ja gerade das Instrument der Patientenverfügung seit 1.9.2009 auf gesetzlicher Grundlage Licht in diesen Graubereich der (intensiv-)medizinischen Behandlung bringen. Doch so versteht sich die christliche Patientenverfügung offensichtlich selbst nicht, sondern als insofern legitimen – Ausdruck des spirituellen, göttlichen Getragenseins gemäß dem Ideal eines natürlichen Sterbeverlaufs .

Folgerichtig führt die christliche Patientenverfügung – missverstanden als Entscheidungs-Instrument dann vermehrt zu Verwirrung statt zur Klärung. Das Kölner Sterbehilfe-Urteil gegen den Schwiegersohn einer 82jährigen, welches auf der vorgelegten Christlichen Patientenverfügung basiert, führt die Dramatik vor Augen.

Die große Krankenversicherung AOK hat auf ihrer Internetseite nach dem Urteil Konsequenzen gezogen. Sie hat die Link-Empfehlung zur Christlichen Patientenverfügung jetzt entfernt auf nachdrückliches Hiweisen v. a. dieses Patientenverfügung-newsletters.

Das Urteil hat darüber hinaus zu Aufrufen geführt, sich unbedingt die eigene Patientenverfügung, auch und gerade die im Rahmen einer notariellen Vorsorge, genau anzusehen.

Siehe: patientenverfuegung.de/vorsorge-check

Oder: http://www.aerzteblatt.de

 

 


 

Moderne Zeiten 68er-Generation will ihr Sterben selbst gestalten

Die Nachkriegsgeneration, die jetzt in Rente geht, will sich ihre Lebensplanung nicht nur bei der Pflege, sondern auch beim Sterben keinesfalls vorschreiben lassen. Das gilt europaweit.

Großbritannien soll ausgelöst von einer Reihe spektakulärer Einzelfälle der letzten Zeit – vor Lockerung der aktiven Sterbehilfe stehen.

Der “Telegraph” bezeichnet die Pläne als “Meilenstein der Rechtsgeschichte.

Letzter Wille: Bekannter TV-Moderator Ray Gosling bekannte im Britischen Fernsehen: Er hat in den frühen achtziger Jahren seinen aidskranken Freund mit einem Kissen erstickt.

Bevölkerungsmehrheit für “aktive” Sterbehilfe erstmals auch in Österreich

Freiverantwortlicher Suizid in Deutschland jetzt wieder mit Vereins-Hilfe möglich

Hierzulande begründet Roger Kusch in der Welt am Sonntag (Ausgabe 20.2.), warum er jetzt seine Strategie geändert hat und nicht mehr wie vorher – auf öffentliche Transparenz setzt: Seine Erfahrung mit einigen Staats- und Polizeiorganen lassen dies nicht zu. Suizidwilligen, die Mitglied in seinem neuen Verein sind oder werden, brauchen jetzt kein Geld mehr für die Suizidhilfe bezahlen alles passiert ehrenamtlich und im Verborgenen. Kusch zeigt sich selbstkritisch, flexibel und lernfähig: Beim Honorar habe ich einen Fehler gemacht, gibt er freimütig zu. Ich muss mir vorwerfen, dass ich dadurch die These vom angeblichen Geschäft mit dem Tod’ befördert habe.

Quelle:http://www.welt.de/politik/deutschland