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Wiener Palliativmediziner: Trotz Verbot wird aktive Sterbehilfe praktiziert

10. Nov 2008

Aktive Sterbehilfe trotz Verbots

Ärzte kritisieren Graubereiche

Wien Obwohl die Sterbehilfe in Österreich verboten ist, wird sie praktiziert. Zwar sanktioniert das Strafgesetz absichtlich lebensverkürzende Maßnahmen ohne und mit Einverständnis des Betroffenen, doch wo der Unterschied zwischen “passiver” und “aktiver Sterbehilfe”, Totschlag, Beihilfe zum Selbstmord und unterlassener Hilfeleistung liegt, wird verschieden ausgelegt. Diese Graubereiche jedoch seien der Alltag im Spital, betonten Mediziner und Ethiker beim vierten Symposion für Palliativmedizin Freitag in Wien.

“Ich kenne kaum einen Mediziner, der bei einer Flasche Wein nicht zugeben würde, dass er jemanden kenne, der schon einmal eine Behandlung abgebrochen hat, weil sie den Zustand des Patienten nicht mehr verbesserte”, beschrieb es Andreas Heller, Leiter der Abteilung für Palliativmedizin der Uni Klagenfurt, dem STANDARD. Überforderte Angehörige laden Entscheidungen auf Ärzte ab, die wiederum nach rein medizinischen Kriterien handeln. Eine offene Diskussion zwischen den Beteiligten oder den medizinischen Disziplinen existiere praktisch nicht. Und der Patient, dessen Herz-Lungen-Maschine abgedreht oder dessen Medikamente abgesetzt werden, würde eben oft nicht gefragt “Wie auch, bei fortgeschrittener Demenz, oder im Koma?”, sagte Heller. Das Fazit: “Die Sterbehilfe wird in Österreich nach wie vor totgeschwiegen.”

Eine Untersuchung der Universität Freiburg ergibt, dass 50 Prozent der Österreicher, Deutschen und Franzosen die aktive Sterbehilfe befürworten. Jedoch würden nur 21 Prozent der Befürworter den Tod im Falle eines bestimmten Zustands in einer schriftlichen Willenserklärung “verlangen”. Am meisten fürchten die Befürworter eine “sinnlose Lebensverlängerung” ohne Würde und ohne Ziel. Von jenen, die über Schmerztherapien in der Palliativmedizin aufgeklärt waren, befürwortete nur ein geringer Prozentsatz die aktive Sterbehilfe.

Eva Stanzl/DER STANDARD, Print-Ausgabe, 17./18.04.2004)