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WISO Tipp

20. Jan 2014

Patientenverfügung maßschneidern

(20.01.2014)

von Claudia Krafczyk

Für den Ernstfall vorsorgen

>> Ein Unfall – ein künstliches Koma, eine Komplikation bei einer Operation, Demenz im Alter. Das alles kann dazu führen, dass man nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen selbst zu äußern. Liegt keine Patientenverfügung vor, entscheiden andere darüber wie man behandelt oder sterben wird.

 

Die Patientenverfügung bietet die Möglichkeit, Wünsche für eine ärztliche Behandlung zu dokumentieren. Der WISO-Tipp zeigt, wie diese rechtssicher gestaltet wird und wo es Hilfe und Beratung gibt.

Rosemarie Mai ist gerade 70 Jahre alt geworden. Ein Alter in dem man schon einige Schicksalsschläge hinter sich hat. Wenn ihr und ihrem Ehemann etwas zustoßen sollte, wären sie zudem auf sich allein gestellt. Deshalb hat sich das Paar entschieden ihren Patientenwillen schon vor 15 Jahren schriftlich festzuhalten. „Eine gute Entscheidung, denn dafür ist es nie zu früh“, sagt Gita Neumann vom Humanisten Verband in Berlin. Doch was genau muss in einer Patientenverfügung stehen und an wen ist sie adressiert? … <<