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Zwei Bundestagsabgeordnete plädieren für Regelung der Suizidhilfe

10. Nov 2008

Nach einem Besuch in den Niederlanden berichten die Bundestagsabgeordnete Dr. Marlies Volkmer (SPD) und Michael Kauch (FDP) über ihre Erfahrungen mit der dortigen Sterbehilfepraxis:

Keine relevante Gruppe wolle in den Niederlanden eine Kriminalisierung der aktiven Sterbehilfe wieder einführen. Doch stimmten folgende Umstände bedenklich:

Nach jährlicher Schätzungen des dortigen Gesundheitsministeriums wurden außer den 1.815 Fällen von nach niederländischen Recht legaler aktiver Sterbehilfe zum einen 1.000 Menschen getötet (vor allem von Ärzten und Pflegepersonal), ohne dass dies den staatlichen Kontrollkommissionen gemeldet wurde. Das berichten die Bundestagsabgeordnete, die sich als Mitglieder einer Delegation der Bundestags-Enquête “Ethik und Recht der modernen Medizin” im Nachbarland bei Kontrollkommissionen, Ärzten, Hospizen und Patientenvertretern informiert haben. Zum anderen wurde bei einer dritten Gruppe “von wiederum schätzungsweise 1.000 Patienten Sterbehilfe geleistet, ohne dass deren Einwilligung vorlag”, hat die SPD-Abgeordnete Dr. Marlies Volkmer erfahren. Nach dem Eindruck von Michael Kauch, FDP-Parlamentarier, scheinen diese Tötungen “auch dann nicht strafrechtlich verfolgt zu werden, wenn sie nach dem Sterbehilfe-Gesetz rechtswidrig sind”.

Volkmer und Kauch ziehen folgende Schlussfolgerung: Auch in Deutschland müsse über eine Neuregelung der Sterbehilfe nachgedacht werden. Dabei sollte jedoch anders als in den Niederlanden die Möglichkeit einer ärztlich assistierten Suizidhilfe ins Auge gefasst werden.