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Höchste Zeit für eine Patientenverfügung – Sonderaktion 2015

18. Nov 2015

 

Eine Patientenverfügung macht Selbstbestimmung bei medizinischen Fragen in Grenzsituationen möglich, wenn der Patient keine Entscheidung (mehr) treffen kann. Angehörige stehen sonst vor einem Dilemma. Aus der Apotheken-Umschau kann eine breite Leserschaft erfahren, was dabei zu beachten ist:

>> Höchste Zeit für eine Patientenverfügung

Ein zähes Dahinsiechen, am Leben erhalten wird der Patient nur durch medizinische Apparate. Nach einem Hirnschlag im Wachkoma zu liegen oder wegen schwerer Demenz nicht mehr essen und trinken zu können, ist für viele Menschen eine grausame Vorstellung.

Eine unheilbare Krankheit oder ein schwerer Unfall kann jeden ereilen. Ganz schnell stellt sich dann am Krankenbett die Frage, welche lebenser­haltenden Maßnahmen ein Patient haben will zu einem Zeitpunkt, an dem er sich nicht mehr selbst äußern kann, weil er nicht bei vollem Bewusstsein ist. Dann stehen Angehörige und Ärzte vor einem Dilemma: Wie weit sollen sie gehen, um ein Leben zu erhalten? Seit 2009 regelt das Patientenverfügungsgesetz, dass Ärzte den Willen des Patienten unter allen Umständen respektieren müssen.

Eine Patientenverfügung wahrt die Selbstbestimmung des Patienten in medizinischen Grenzsituationen, erklärt der Münchner Rechtsanwalt Wolfgang Putz. Hält ein Arzt sich nicht daran, macht er sich strafbar. Hier hat ein Umdenken stattgefunden. Einen Menschen sterben zu lassen war für viele Mediziner lange unvorstellbar. Für manchen Arzt sei das eine Gratwanderung zwischen der Autonomie des Patienten und der Fürsorgepflicht des Mediziners, meint Dr. Theodor Windhorst, Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe. Den Wunsch des Patienten zu respektieren gehöre in Klini­ken heute aber zur gängigen Praxis.

Patientenverfügung entlastet auch Angehörige

Inzwischen haben 54 Prozent der über 65-jährigen Deutschen eine Patientenverfügung verfasst. Das zeigt eine Umfrage der Deutschen Schlag­anfallhilfe. Andrea Fabris ist das noch zu wenig die Beraterin der Unabhängigen Patientenberatung empfiehlt, sich von Beginn der Volljährigkeit an mit Extremsitua­tionen zwischen Leben und Tod auseinanderzusetzen. Nicht zuletzt könne man so die Angehörigen entlasten.

Anrufe bekommt Fabris vor allem zu Fragen, wie man solch eine Patientenverfügung abfasst. Im Internet kursieren Hunderte Vordrucke. Wichtig sei, den eigenen Willen in eigenen Worten zu formulieren und vor allem so präzise wie möglich, sagt Fabris. Das kann zum Beispiel bedeuten, dass Maßnahmen zur Wiederbelebung oder eine künstliche Ernährung per Magensonde ausdrücklich nicht gewünscht werden.

Worauf Sie achten sollten

Eine Patientenverfügung sollte individuell formuliert sein und schriftlich vorliegen. Folgende Punkte muss sie unbedingt enthalten:

  • Eingangsformel mit Name, Geburtsdatum und Anschrift

  • Genaue Beschreibung der Situation, in der die Patientenverfügung konkret gelten soll

  • Konkrete Vorgaben zu lebenserhaltenden Maßnahmen, Schmerzbehandlung, künstlicher Ernährung oder Zwangsbehandlung

  • Hinweis auf weitere Vorsorgeverfügungen und mögliche Bereitschaft zur Organspende

  • Schlussformel mit Datum und Unterschrift

Im Portemonnaie sollten Sie eine Notiz mit sich tragen, auf der steht, wo Sie das Dokument hinterlegt haben. <<

Quelle: http://www.apotheken-umschau.de/Besser-Leben/Hoechste-Zeit-fuer-eine-Patientenverfuegung-224973.html


Sonderaktion 2015: Kostenfreie Zusendung von empfehlenswerten Vorsorge-Materialien

Eine Vorlage für eine solche Standard-Patientenverfügung mit Vollmachten können Sie bestellen unter: mail@patientenverfuegung.de normalerweise gegen eine Schutzgebühr in Höhe von 4,45 Euro. Diese entfällt jedoch im Rahmen einer Sonderaktion, wenn Sie mit dem Betreff  Höchste Zeit Ihren Bestellwunsch bis zum 18. Dezember 2015 an die genannte E-Mail senden. Vielleicht möchten Sie die Materialien in gedruckter Form z. B.  an die Eltern weitergeben. Die Vorlagen können per Hand angekreuzt bzw. ausgefüllt werden, Telefon-Nummern für eine kostenfreie Beratung sind beigefügt.  

Es ist auch eine online Eingabe möglich unter https://patientenverfuegung.de/standard/ . Ihnen werden dann siehe dort die nach Erhalt bitte zu entrichtende Gebühr auf gemeinnütziger Basis unterschriftsreife Dokumente inkl. Vollmachten noch in diesem Jahr zugesendet.