Selbstbestimmt bis zuletzt:

die Patientenverfügung des Humanistischen Verbandes.

Klar und rechtssicher:

die Patientenverfügung des Humanistischen Verbandes.

Aus Verantwortung:

die Patientenverfügung des Humanistischen Verbandes.

Besser vorgesorgt:

die Patientenverfügung des Humanistischen Verbandes.

Auf Nummer sicher:

die Patientenverfügung des Humanistischen Verbandes.

Weil’s mein Leben ist:

die Patientenverfügung des Humanistischen Verbandes.

Selbstbestimmt leben … und vorsorgen!

Ein plötzlicher Unfall, eine schwere Krankheit oder eine fortgeschrittene Demenz – für den Fall, dass man sich nicht mehr äußern kann, ist Vorsorge wichtig.

In einer Patientenverfügung können Sie Ihre Behandlungswünsche für diesen Fall festlegen. Das gibt dem Behandlungsteam Klarheit, entlastet die Angehörigen und trägt dazu bei, Ihre Selbstbestimmung zu wahren.

Haben Sie Fragen? Rufen Sie uns gerne an.
Unsere telefonische Beratung ist kostenlos und unverbindlich.

Die Patientenverfügung des Humanistischen Verbandes:

Ihre Vorteile auf einen Blick

Kostenlose telefonische Beratung

Wenn Sie Fragen zu Patientenverfügungen und Vollmachten haben, beantworten wir diese gern.
Unsere Mitarbeiterinnen nehmen sich Zeit für Sie. Die Beratung ist kostenlos und unverbindlich.

Weitere Infos zur Beratung

Individuelle und rechtssichere Dokumente

  • In unserem Fragebogen können Sie Angaben zu Ihren individuellen Behandlungswünschen machen. Diese Angaben sind die Grundlage für Ihre Patientenverfügung.
  • Sie können den Fragebogen gleich online bearbeiten, ihn hier als PDF-Formular herunterladen oder das Material mit dem Fragebogen per Post anfordern. Den ausgefüllten Fragebogen lassen Sie uns entsprechend online, per Mail oder per Post zukommen.
  • Wir prüfen Ihre Angaben auf Widersprüche und kontaktieren Sie bei Unklarheiten. So erstellen wir individuelle und rechtssichere Dokumente für Sie.
  • Für die Erstellung Ihrer Patientenverfügung erheben wir eine Gebühr von 80 Euro*. Die Bearbeitung Ihres Auftrages dauert ca. 7 Werktage. Sie erhalten alle Dokumente per Post in zweifacher Ausfertigung. Diese werden erst durch Ihre Unterschrift rechtskräftig.

* Eine Ermäßigung auf 40 Euro ist möglich, wenn Sie die reguläre Gebühr nicht aufbringen können.

In drei Schritten zur Patientenverfügung

Kostenlose Vollmachten als Ergänzung

  • In den Vollmachten können Sie Vertrauenspersonen benennen. Damit dürfen diese Personen Ihren Willen vertreten, wenn Sie sich nicht mehr äußern können. Zusammen mit Ihrer Patientenverfügung erstellen wir gemäß Ihren Angaben die erforderlichen Vollmachten für Sie.
  • Zusätzlich bieten wir Ihnen kostenlose Vollmachten zum Download an, die Sie selbst ausfüllen können. Bedenken Sie aber: Vollmachten ersetzen keine Patientenverfügung – sie ergänzen diese. Über den Verzicht auf lebensverlängernde Maßnahmen dürfen die bevollmächtigten Personen ohne eine Patientenverfügung nicht entscheiden.

Weitere Infos zu Vollmachten

Bei Hinterlegung immer verfügbar

  • Wenn Sie Ihre Patientenverfügung und Ihre Gesundheitsvollmacht bei uns hinterlegen, speichern wir Ihre Daten und Ihre Dokumente sind an 365 Tagen im Jahr bei uns abrufbar. Im Notfall können wir Ihre Patientenverfügung und Ihre Vollmachten zum Beispiel einem Krankenhaus zur Verfügung stellen.
  • Außerdem unterstützen wir Ihre Bevollmächtigten bei der Durchsetzung Ihrer Behandlungswünsche. Wir erinnern Sie außerdem alle 2 Jahre an die Aktualisierung Ihrer Patientenverfügung und Ihrer Vollmachten. Bei Änderungswünschen erhalten Sie jederzeit aktualisierte Dokumente per Post. Die jährliche Gebühr für die Hinterlegung Ihrer Dokumente beträgt 60 Euro.

Weitere Infos zur Hinterlegung

30 Jahre Erfahrung

Die Zentralstelle Patientenverfügung setzt sich seit über 30 Jahren für die Selbstbestimmung am Lebensende ein.
Wir informieren und beraten kostenlos bundesweit zu Patientenverfügung und Vorsorge und sind Deutschlands erste Hinterlegungsstelle.

Weitere Infos über uns

Wer uns empfiehlt

„Ich bin sehr froh, dass mein Vater eine Patienten­­verfügung beim Humanistischen Verband gemacht hatte. Er hat uns damit belas­tende Ent­schei­­dungen abge­nommen. Es war alles so ein­deutig geregelt, dass die Ärzte es pro­blem­los aner­kannt haben. Jetzt haben mein Mann und ich auch solche Patienten­­verfügungen.“

Johanna W., 47, Juristin aus Ingolstadt

„In unserer Ein­richtung kennen wir die Patienten­verfügungen unserer Klient­innen und Klienten. Die Doku­mente vom Humanistischen Verband sind dabei beson­ders klar formu­liert und decken alle rele­vanten Bereiche ab. Das gibt uns Sicher­heit und wird selbst­ver­ständlich respektiert.“

Henrike H., 40, Pflegedienstleiterin in Berlin

„Ich habe immer selbst­bestimmt gelebt – und möchte das auch bis zum Ende so halten. Ich habe auch keine Angst, mich mit dem Thema zu beschäf­tigen. Im Gegen­teil: Mir ist es wichtig, dass ich dann irgend­wann auch in Ruhe gehen darf.“

Anton B., 78, Rentner aus Solingen

„Ich habe nirgend­wo sonst eine so klar formu­lierte und durch­dachte Patienten­verfügung gesehen, wie die vom Humanistischen Verband. Meinen Patien­ten emp­fehle ich bei­zeiten und auch ohne bevor­stehen­den Anlass, sich um das Thema zu kümmern.“

Dietmar H., 55, Mediziner in Hamburg

Patientenverfügungen

Hinterlegungen

Infoveranstaltungen

Jahre Erfahrung

Wir beraten Sie kostenlos!

Häufige Fragen

Wer benötigt eine Patientenverfügung?

  • Eine Patientenverfügung ist für all diejenigen (ab 18 Jahren) sinnvoll, die sich Gedanken darüber machen, was mit ihnen geschieht, wenn sie nicht (mehr) einwilligungsfähig sind, z. B. durch Unfall oder Krankheit.
  • Wer dann selbst bestimmen möchte, was getan und was unterlassen werden soll – vor allem bezüglich lebensverlängernder Maßnahmen –, sollte im Rahmen einer umfassenden Vorsorgeplanung eine Patientenverfügung erstellen lassen, am besten zusammen mit entsprechenden Vollmachten.
  • Wenn Ihr Wunsch schriftlich vorgelegt werden kann, entlastet das auch Ihre Bevollmächtigten und Ihnen nahestehende Menschen.

In drei Schritten zur Patientenverfügung

Wie hängen Patientenverfügung und Vollmachten zusammen?

  • Die Gesundheitsvollmacht regelt, wer den Patientenwillen vertreten soll.
  • Eine Patientenverfügung sagt dagegen aus, wie dieser Wille lautet.
  • Eine Vorsorgevollmacht für finanzielle und sonstige rechtliche Angelegenheiten macht ihre Vorsorge komplett.
  • Eine sogenannte Betreuungsverfügung kommt als Alternative zu den oben genannten Vollmachten infrage, wenn keine Vertrauensperson zur Verfügung steht.

Weitere Infos zu Vollmachten

Können mich meine Angehörigen automatisch vertreten?

  • Ehepartner*innen oder eingetragene Lebenspartner*innen können einander in Notsituationen für längstens sechs Monate jeweils dann automatisch gegenseitig vertreten (d. h. auch ohne Vollmacht), wenn aufgrund von Einwilligungsunfähigkeit (etwa durch Herzinfarkt, Schlaganfall oder unfallbedingtes Koma) akut nicht über die eigene Gesundheitssorge bestimmt werden kann (§1358 BGB, seit 2023). Das bezieht sich im Wesentlichen auf die Einwilligung in ärztliche Eingriffe und den Abschluss von entsprechenden Behandlungsverträgen.
  • Nicht verheiratete oder verpartnerte Personen können einander nicht automatisch vertreten. Sie benötigen weiterhin mindestens eine bevollmächtigte Person, die im Falle der Nichteinwilligungsfähigkeit berechtigt ist, Entscheidungen zu treffen. Andernfalls wird das Betreuungsgericht eine gesetzliche Betreuung bestellen.
  • Grundsätzlich gilt: Wurden per Vollmacht andere Personen des Vertrauens eingesetzt, haben deren Entscheidungen Vorrang. Eine vorliegende Patientenverfügung muss umgesetzt werden.

Weitere Infos zu Vollmachten

Was passiert, wenn ich keine Vertrauenspersonen bevollmächtigen kann?

  • Eine sogenannte Betreuungsverfügung kommt als Alternative zu den oben genannten Vollmachten infrage, wenn keine Vertrauensperson zur Verfügung steht.
  • Für eine hilflos gewordene Person muss das Betreuungsgericht in diesem Fall eine*n Betreuer*in einsetzen. Für diese Situation können Sie in einer Betreuungsverfügung vorausschauend Angaben machen, zum Beispiel zur Verwaltung Ihres Vermögens oder zu anderen persönlichen Wünschen.
  • Zusätzlich könnten Sie Kontakt zu einem Betreuungsverein in Ihrer Stadt aufnehmen. Haben Sie Vertrauen zu diesem Betreuungsverein, können Sie in der Betreuungsverfügung erklären, dass ggf. ein*e Mitarbeiter*in dieses Betreuungsvereins für Sie bestellt werden soll, falls Sie betreuungsbedürftig werden.

Weitere Infos zu Vollmachten

Gibt es die „Optimale Patientenverfügung“ und die „Standard-Patientenverfügung“ noch?

  • Unsere aktuelle Patientenverfügung vereint die wesentlichen Merkmale der früheren Modelle „Standard-Patientenverfügung“ und „Optimale Patientenverfügung“. Sie deckt alle wesentlichen Aspekte ab, ergänzt um individuelle Wertvorstellungen. Insofern vereint sie „das Beste aus zwei Welten“.
  • Möchten Sie dennoch lieber eine „Standard-Patientenverfügung“ oder eine „Optimale Patientenverfügung“ durch uns erstellen lassen, ist das in Einzelfällen möglich. Wir beraten Sie gerne dazu.

Zur kostenlosen Beratung

Datenschutzerklärung

Hier finden Sie unsere Datenschutzerklärung.