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Telefonzentrale 030 206 21 78 - 00
Mo, Di, Do 10–17 Uhr, Fr 10–14 Uhr

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Das Rundum-Sorglos-Paket (Hinterlegung)

Wenn Sie sicher gehen wollen, dass Ihre Patientenverfügung jederzeit abrufbar ist, dann ist das Rundum-Sorglos-Paket genau das Richtige für Sie. 

Im Notfall, z. B. nach einem schweren Unfall, sollten Ihre Festlegungen so schnell wie möglich für Ärzt_innen verfügbar sein. Eine gute Lösung dafür bietet die Hinterlegung in unserer Zentralstelle Patientenverfügung des HVD. Ihre Bevollmächtigten und das medizinische Personal können dann bei uns Ihren Willen in Erfahrung bringen. 

Unsere Ansprechpartner_innen stehen an 365 Tagen im Jahr telefonisch zur Verfügung und bringen bei Bedarf Ihre Patientenverfügung zur Geltung. 

Ihre heute getroffenen Festlegungen sind „nicht in Stein gemeißelt“. Lebensumstände können sich ändern, ihre Einstellungen zum Leben und zum Sterben ebenso. Eine Patientenverfügung sollte diesen Veränderungen jederzeit angepasst werden können. Unser Service steht Ihnen kostenfrei für jegliche Aktualisierung zur Verfügung. 

Ihre Bevollmächtigten befinden sich im medizinischem Notfall im Ausnahmezustand und benötigen professionelle Unterstützung? Unser Beistand ist Ihnen sicher. 

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass in der Zentralstelle Patientenverfügung ausschließlich durch uns erstellte Patientenverfügungen hinterlegt werden können.

Wir bieten Ihnen damit:

  • die Hinterlegung Ihrer Patienten­verfügung in der Zentral­stelle Patienten­verfügung. Ein Bereitschafts­dienst an 365 Tagen im Jahr sorgt dafür, dass Ihre Patienten­verfügung von Kliniken, Pflege­einrichtun­gen und Bevollmächtigten jederzeit abrufbar ist.
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  • Wir unterstützen Ihre Bevoll­mächtigten bei der Geltend­machung Ihrer Patienten­verfügung.
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  • Sie erhalten einen Notfall­pass mit Ihrer Patienten­verfügung in Kurz­form für Ihre Geld­börse.
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  • Gewünschte Änderungen nehmen wir jederzeit vor und aktuali­sieren kostenfrei Patienten­verfügung, Vollmachten und Notfall­pass.
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  • Alle zwei Jahre erinnern wir Sie daran, Ihre Patienten­verfügung inhaltlich zu überprüfen. Bei der Gelegen­heit sollten Sie auch kontrollieren, ob die Angaben zu Ihren Bevoll­mächtigten auf dem neuesten Stand sind.
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  • Sind keine Änderungen notwendig, aktualisieren Sie Ihre Patienten­verfügung mittels einer zugesandten Klebemarke mit Datum und Unterschrift. Eine solche unterschriebene Marke kleben wir auch auf das bei uns hinterlegte Orginal. Ihre Patienten­verfügung ist dann wieder auf dem neuesten Stand.
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  • Sonderfall Digitales Erbe: Im Hinterlegungsentgelt von 60 € / Jahr inbegriffen ist die Hinterlegung einer Kopie der „Vollmacht Digitales Erbe“ samt (Master-)Password. Einmal jährlich erinnern wir Sie per Mail an die Aktualisierung Ihrer Daten. Bevollmächtigte bekommen das Password von uns nur bekannt gegeben, wenn

    a) die Originalvollmacht vorgelegt wird und
    b) die Identität anhand der Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments festgestellt wurde.

    Für nicht in Berlin wohnende Bevollmächtigte ist die postalische Zusendung der Vollmacht und der Kopie des Ausweisdokuments möglich. Wir prüfen die Identität und die Vollmacht nach Posteingang! Und händigen erst nach Prüfung das Password aus.

Kosten:

Für nur 60,– € / Jahr (inkl. MwSt.) können Sie sich rundum absichern. 

Den jährlich kündbaren Vertrag finden Sie hier: 

Notfallpass Zentralstelle Patientenverfügung
© Konstantin Börner

Immer dabei: Für Ihre Geld­börse erhalten Sie einen Notfall­pass mit Ihrer Patienten­verfügung in Kurz­form und einem Hinweis auf die Hinterlegung bei uns.