Ergänzende Vollmachten

Patienten­verfügung, Gesundheits­vollmacht, Vorsorge­vollmacht, Betreuungs­verfügung – gar nicht so einfach, dabei den Überblick zu behalten. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen auf einen Blick.

Eines vorab: Alle diese Dokumente dienen der Vorsorge. Sie kommen nur im Ernstfall zum Einsatz, also wenn Sie nicht einwilligungsfähig sind, z. B. durch einen schweren Unfall oder eine fortgeschrittene Erkrankung.

Übrigens: Die Gesundheits- und die Vorsorgevollmacht sind in unserem Fragebogen für eine Patientenverfügung als Standard enthalten. Wir stellen sie Ihnen unten als PDF zusätzlich und einzeln zur Verfügung.

 

Warum sollten Sie Vollmachten erteilen?

Dafür gibt es gute Gründe:

  • Sie legen darin fest, wer Ihre Patientenverfügung vorlegt und durchsetzt.
  • Sie bestimmen, wer Ihre Interessen und Ihren Willen vertritt, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind.
  • Sie stellen sicher, dass keine fremde Person über Ihre gesundheitlichen und finanziellen Angelegenheiten entscheidet.
  • Sie legen vorsorglich eine oder mehrere Vertrauenspersonen als potenzielle gesetzliche Betreuer fest.
  • Diese Vollmachten sichern Ihre Selbstbestimmung und sorgen dafür, dass Ihre Wünsche respektiert werden, wenn es darauf ankommt.
  • Sie können die Formulare kostenlos als PDF herunterladen und sofort verwenden:

Die Vollmachten als PDF-Formulare:

Infos zu den Vollmachten

Zu den Vollmachten allgemein

In einer Gesundheits- oder Vorsorgevollmacht benennen Sie Personen Ihres Vertrauens, die für Sie Entscheidungen treffen sollen. Sie können notwendige Unterschriften leisten, über Ihren gesundheitlichen Zustand informiert werden und in medizinische Entscheidungen einbezogen werden.

Eine Vollmacht ist eine Willenserklärung: Mit ihr übertragen Sie anderen das Recht, in Ihrem Namen stellvertretend zu handeln und Entscheidungen für Sie zu treffen. Unsere Vollmachten sind rechtssicher und sofort nach der Unterschrift gültig.

Gesundheitsvollmacht

Mit der Gesundheitsvollmacht bevollmächtigen Sie Vertrauenspersonen dazu, in medizinischen Angelegenheiten für Sie zu entscheiden und Informationen über Ihren Gesundheitszustand zu erhalten, wenn Sie nicht mehr äußern können.

Wichtig: Die Bevollmächtigten brauchen Ihre Patientenverfügung, wenn sie über den Verzicht auf lebenserhaltende Maßnahmen entscheiden sollen – ohne eine Patientenverfügung sind so weitreichende Entscheidungen nicht möglich.

Vorsorgevollmacht

Mit der Vorsorgevollmacht bevollmächtigen Sie Ihre Vertrauenspersonen, Sie bei Behörden, Versicherungen, Renten- und Sozialleistungsträgern zu vertreten, Miet- oder Heimverträge abzuschließen und Ihre Geld- und Postangelegenheiten zu verwalten. Bankvollmachten sind zusätzlich erforderlich.

Betreuungsverfügung

Wenn Sie keine Vertrauenspersonen benennen können, die Sie vertreten sollen, kommt für Sie eine Betreuungsverfügung in Frage. In einer Betreuungsverfügung können Sie Wünsche äußern für den Fall einer gesetzlichen Betreuung, z. B. wofür Ihr Geld verwendet werden soll oder wo Ihr Haustier untergebracht werden soll und ggf. mit welchem Betreuungsverein Sie bereits Kontakt aufgenommen haben.

Wir empfehlen Ihnen, sich vorab von einem Betreuungsverein in Ihrer Nähe beraten zu lassen.

Digitales Erbe

In der Vollmacht Digitales Erbe benennen Sie eine Vertrauensperson, die in allen persönlichen und vermögensrechtlichen digitalen Angelegenheiten für Sie handeln darf, ggf. erst nach Ihrem Tod – zusätzlich zur gesetzlichen Betreuung. Mit der Vollmacht Digitales Erbe können Sie Personen ermächtigen, Ihre Daten und Internet-Accounts nach Ihren Wünschen zu verwalten oder zu löschen.

Datenschutzerklärung

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