Letztinstanzliches Urteil: Natrium-Pentobarbital zum Suizid darf nicht verkauft werden

Letztinstanzliches Urteil: Natrium-Pentobarbital zum Suizid darf nicht verkauft werden

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass Natrium-Pentobarbital zur Selbsttötung nicht rezeptfrei in Apotheken gekauft und dann beliebig lange zu Hause verwahrt werden darf. Das Gericht wies das Anliegen zweier langzeitig schwer erkrankter Männer zurück, das tödlich wirkende Barbiturat mit staatlicher Genehmigung – d.h. ohne ärztliche Verschreibung – zu erhalten.

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